Klärschlammentsorgung vom Klärwerk Nienburg/Weser

Stadt Nienburg/Weser

Entsorgung des auf der Kläranlage anfallenden Klärschlamm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-21 Auftragsbekanntmachung
2019-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 54/20700
Kurze Beschreibung: Entsorgung des auf der Kläranlage anfallenden Klärschlamm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nienburg (Weser) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nienburg/Weser
Postanschrift: Lange Str. 17
Postleitzahl: 31582
Postort: Nienburg/Weser
Kontakt
Internetadresse: http://www.nienburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@nienburg.de 📧
Telefon: +49 5021/87459 📞
Fax: +49 502187284 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/977cb557-0f54-4c3a-b5ab-fe45a87259e6 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/977cb557-0f54-4c3a-b5ab-fe45a87259e6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400808
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre. Über den jeweils genannten Leistungszeitraum hinaus besteht für eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate. Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 8 Monate vor Ablauf der regulären Vertragsla…
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadt Nienburg, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, den auf der Kläranlage Nienburg anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma, im folgenden AN genannt, abzugeben. Die Anschrift der Kläranlage lautet: Marschstr. 5, 31582 Nienburg/Weser Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes, insbesondere der Klärschlammverladung wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 05021/87322 (Herr Lackmann) vorgenommen werden. Die Ortsbesichtigung ist in eigener Verantwortung des AN durchzuführen. Die kontinuierliche Übernahme und Abfuhr der Klärschlämme sind jederzeit sicherzustellen. Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem AG abzustimmen. Die Öffnungszeiten der Kläranlage ist unbedingt zu beachten. Die Massenansätze des Leistungsverzeichnisses basieren auf den bisher angefallenen Mengen. Sie können von den tatsächlich zu verwertenden Mengen abweichen. Mit in die Kalkulation einzubeziehen sind sämtliche Kosten der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Nachweise. Dies gilt auch für die Maut oder Gebühren der Aufsichtsbehörden. Es gelten die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder sowie die jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils gültigen Fassung. Die AG behalten sich vor, die angebotenen und durchgeführten Entsorgungshandlungen von einem beauftragten Dritten kontrollieren zu lassen oder selbst zu kontrollieren. Der AN lässt diese Kontrollen zu und gewährt jederzeit Zugang zu den Aufbereitungs- oder Verwertungsmaßnahmen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Über den jeweils genannten Leistungszeitraum hinaus besteht für eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate. Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 8 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden.
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Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre. Über den jeweils genannten Leistungszeitraum hinaus besteht für eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate. Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 8 Monate vor Ablauf der regulären Vertragsla…
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Jahren Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Tariftreue und Vergabegesetz: Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten § 4 NTverG
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise über die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes. Prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen (mindestens 3 aus den vergangenen 3 Jahren). Beschreibung von Übernahme,Transport, Verwiegung (Benennung Waage), Zwischenlagerung/Umschlag. Beispiel Düngeplanung. Beschreibung der Ausbringung. Beispiel für Lieferscheine, Register. Nachweise zur thermischen Entsorgung. Detaillierte Beschreibung der Entsorgungskonzeption: Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengenanteile und deren Verbleib. Hier sind die im Zeitraum 2020-2023 vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen für jedes einzelne Jahr Vertragslaufzeit aufzuführen Mindestens 3 prüfbare Referenzen über Leistungen der thermischen Entsorgung von Klärschlamm aus den Jahren 2016-2018 Beschreibung von Übernahme und Transport Für jeden vorgesehenen Verbrennungsstandort:
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— Betreiber der Anlage,
– Inbetriebnahme, Anlagenkapazität und Laufzeit,
— Notwendiger Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit,
— Auszug aus der Genehmigung zur thermischen Entsorgung von Klärschlamm,
— Beschreibung des technischen Verfahrens.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nienburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/977cb557-0f54-4c3a-b5ab-fe45a87259e6 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153307 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 163-400808 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nienburg/ Weser
Postort: Nienburg/ Weser

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 234-574312
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 163-400808
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Auftragssumme nicht genannt gem. § 39 Abs. 6 VgV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadt Nienburg, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, den auf der Kläranlage Nienburg anfallenden Klärschlamm zur ordnungsgemäßen Entsorgung an eine geeignete Fachfirma, im folgenden AN genannt, abzugeben. Die Anschrift der Kläranlage lautet: Marschstr. 5, 31582 Nienburg/ Weser Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes, insbesondere der Klärschlammverladung wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 05021/87322 (Herr Lackmann) vorgenommen werden. Die Ortsbesichtigung ist in eigener Verantwortung des AN durchzuführen. Die kontinuierliche Übernahme und Abfuhr der Klärschlämme sind jederzeit sicherzustellen. Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem AG abzustimmen. Die Öffnungszeiten der Kläranlage ist unbedingt zu beachten. Die Massenansätze des Leistungsverzeichnisses basieren auf den bisher angefallenen Mengen. Sie können von den tatsächlich zu verwertenden Mengen abweichen. Mit in die Kalkulation einzubeziehen sind sämtliche Kosten der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Nachweise. Dies gilt auch für die Maut oder Gebühren der Aufsichtsbehörden. Es gelten die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder sowie die jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils gültigen Fassung. Die AG behalten sich vor, die angebotenen und durchgeführten Entsorgungshandlungen von einem beauftragten Dritten kontrollieren zu lassen oder selbst zu kontrollieren. Der AN lässt diese Kontrollen zu und gewährt jederzeit Zugang zu den Aufbereitungs- oder Verwertungsmaßnahmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-14 📅
Name: IAA GmbH & Co. KG
Postort: Kalletal
Postleitzahl: 32689
Land: Deutschland 🇩🇪
Lippe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Quelle: OJS 2019/S 234-574312 (2019-12-02)