Klärschlammentsorgung WAZ Sonneberg

Wasserwerke Sonneberg

Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung des WAZ Sonneberg. Der mittlere Klärschlammanfall beträgt zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2022 ca. 4 200 t OS/a und ab dem Jahr 2023 ca. 3 600 t OS/a. Die angegebenen Mengen sind Richtwerte und nicht verbindlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-23 Auftragsbekanntmachung
2019-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 98-00250
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung des WAZ Sonneberg. Der mittlere Klärschlammanfall beträgt zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2022 ca. 4 200 t OS/a und ab dem Jahr 2023 ca. 3 600 t OS/a. Die angegebenen Mengen sind Richtwerte und nicht verbindlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sonneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserwerke Sonneberg
Postanschrift: PIKO-Platz 1
Postleitzahl: 96515
Postort: Sonneberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserwerke-sonneberg.de 🌏
E-Mail: vergabe@wasserwerke-sonneberg.de 📧
Telefon: +49 367589000 📞
Fax: +49 3675890099 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=162734 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-suche.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-24 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 080-192220
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung des WAZ Sonneberg. Der mittlere Klärschlammanfall beträgt zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2022 ca. 4 200 t OS/a und ab dem Jahr 2023 ca. 3 600 t OS/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Sonneberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB;
2) über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1) über den allgemeinen Jahresumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags;
2) über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
Mindeststandards:
Zu 2.: Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1) zur Ausstattung, zu Geräten und zur technischen Ausrüstung, über welche der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt;
2) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
3) über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Abfallart und des im Entsorgungskonzept des Auftragnehmers benannten Entsorgungsweges vergleichbar sind. Eigenerklärung auf dem Formular des Auftraggebers mit folgenden Inhalten:
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— Name des Auftraggebers,
— Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Vorname),
— Kommunikationsdaten zum Ansprechpartner (z. B. Telefon),
— Angabe zum Auftraggeber (öffentlicher oder privater AG),
— Rechnungswert des Auftrags,
— Leistungszeitraum,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Beteiligungsart (Selbstausführung, Mitglied Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer).
Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, eine von der zuständigen Behörde oder den zuständigen privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung zur Referenz vom Bieter zu verlangen.
4) über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
Zu 2.: Gültiger Nachweis des Bieters über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die von ihm vorgesehenen Entsorgungsleistungen (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln) durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf die o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
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2) Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 25 EfbV für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen.
3) Es gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen nach ThürVgG.
4) Der Auftragnehmer erbringt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme über 2 Jahre.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beyer / Frau Ernst
Internetadresse: www.wasserwerke-sonneberg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=162734 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.vergabe-suche.de. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht mehr zulässig! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
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2) Soweit das Gesetz eine schriftliche (unterschriebene) Erklärung des Bieters/Nachunternehmers verlangt, ist diese Formerfordernis vor Zuschlagserteilung durch den Bieter zu erfüllen, der für den Zuschlag in Betracht kommt.
3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
4) Anfragen von Bewerbern/Bietern zu den Vergabeunterlagen werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschliesslich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
5) Die Annnahmefrist für Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen endet am 27.5.2019.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 080-192220 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung des WAZ Sonneberg.
Gesamtwert des Auftrags: 4 054 680 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +049 367589000 📞
Fax: +049 3675890099 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-393278
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 080-192220
ABl. S-Ausgabe: 159

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-14 📅
Name: LAV Markranstädt GmbH
Postanschrift: Nordstraße 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +049 342057380 📞
E-Mail: info@lav-markranstaedt.de 📧
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: www.lav-markranstaedt.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 4 054 680 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +049 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 159-393278 (2019-08-16)