Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB.
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
— aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
Entsprechend 6. Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bergisch Gladbach:
„Unternehmen, die in den Päqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben ggf. ergänzend durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.“
Aus 5. Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bergisch Gladbach:
„Beabsichtigt der Bieter,
— Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder
— sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
So muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular 532 EU) und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. […]. Die mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Nachunternehmern zu erbringenden Teilleistungen in Bezug auf diese beizubringen und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizulegen.“