Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammverwertung 2020-2021
EBS19-07
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammbehandlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Tuttlingen
Bettenau 1
78532 Tuttlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Abtransport und thermische Verwertung von rd. 2 600 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS) mit rd. 25-33 % TS-Gehalt im Jahresmittel für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 2 600 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm (MEKS) mit rd. 25-33 % TS-Gehalt im Jahresmittel für die Laufzeit von 2 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird;...”
Beschreibung der Verlängerungen
Um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Verlängerungen sind maximal zweimal möglich.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bedarfsposition für thermische Verwertung, für den Fall, dass der Klärschlamm aufgrund von Betriebsstörungen einmal nicht der Abfallklärschlammverordnung...”
Beschreibung der Optionen
Bedarfsposition für thermische Verwertung, für den Fall, dass der Klärschlamm aufgrund von Betriebsstörungen einmal nicht der Abfallklärschlammverordnung entsprechen sollte.
Bedarfspositionen werden nicht gewertet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eintragung in Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eintragung in Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle);
b) Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers);
c) Angaben über die technische Leitung oder technischen Stellen (unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind);
d) Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers);
c) Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines gesetzlich vergleichbaren Verfahrens (ggf. Vorlage einer Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands);
d) Zahlung der Sozialbeiträge (Bescheinigung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates);
e) Zahlung der Steuern und Abgaben (Bescheinigung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates);
f) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und ausreichenden Deckung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Referenzliste vergleichbarer Tätigkeiten;
b) gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss vorliegen;
c) Klärschlamm muss zwingend thermisch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzliste vergleichbarer Tätigkeiten;
b) gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb muss vorliegen;
c) Klärschlamm muss zwingend thermisch verwertet werden, so dass eine aktuelle Zulassung bzw. Genehmigung der Verbrennungsanlagen(n) vorgelegt werden muss.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Entsorgungsfachbetrieb
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Seitens des/der Betreiber(s) der Verbrennungsanlage(n) ist zu bestätigen, dass die Kapazitäten und Laufzeiten ausreichend sind, um den zur Verbrennung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Seitens des/der Betreiber(s) der Verbrennungsanlage(n) ist zu bestätigen, dass die Kapazitäten und Laufzeiten ausreichend sind, um den zur Verbrennung anstehenden Klärschlamm des Hauptauftragnehmers gemäß den Angebotsangaben im Leistungsverzeichnis vollständig aufzunehmen;
b) Folgende Versicherungen sind vor Auftragserteilung nachzuweisen:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 500 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 500 000 EUR pauschal je Schadensfall.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Eigenbetrieb Stadtentwässerung Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Frühestens nach Auslaufen des 2-jährigen Festlaufzeit-Vertrages gegen Ende des Jahres 2021.” Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLLYWZY
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 120-294473 (2019-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 499 800 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Tuttlingen
In Bettenau 1
78532 Tuttlingen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 120-294473
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rekuland GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 18
Postort: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sigmaringen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499 800 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLLD5FA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 219-538090 (2019-11-11)