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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wunstorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, die Verwertung des auf der Kläranlage Luthe anfallenden Klärschlammes an geeignete Unternehmen abzugeben.
Auf der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, die Verwertung des auf der Kläranlage Luthe anfallenden Klärschlammes an geeignete Unternehmen abzugeben.
Auf der Kläranlage Wunstorf (Luthe) fallen jährlich ca. 4 000 to. entwässerter Klärschlamm an.
Dieser ist im vereinbarten Rhythmus abzutransportieren und der Verwertung zuzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf 2-malige Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR,
2) Nachweis der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR,
2) Nachweis der in den letzten 3 Jahren beschlammten Gesamtfläche und durchschnittlichen Aufbringungsmenge.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Vorlage aller Genehmigungsunterlagen für die Zwischenlagerung;
2) Benennung der Verwertungsregion mit Verwertungsanteile;
3) Beispiele für Register,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage aller Genehmigungsunterlagen für die Zwischenlagerung;
2) Benennung der Verwertungsregion mit Verwertungsanteile;
3) Beispiele für Register, Lieferscheine, Düngeplanung und Flaächenaufnahme;
4) Beschreibung des Ausbringungsverfahrens, des Verwertungsverfahrens und der Transport- und Lagerungsmodalitäten,
5) Referenzen;
6) Darstellung der entsorgten/verwerteten Klärschlammmenge in den letzten 3 Jahren;
7) Benennung von Subunternehmern bzw. Erklärung der Erbringung der Leistung mit eigener Kapazität;
8) Nachweis des Personalstandes sowie dessen Qualifikation für den Einsatzzweck.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-07
11:00 📅
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klärschlammverwertung
URL: https://www.wunstorf.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Klärschlammverwertung der Kläranlage Wunstorf, Luthe (jährlich 4 000 t).
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 535 690 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, die Verwertung des auf der Kläranlage Luthe anfallenden Klärschlammes an geeignete Unternehmen abzugeben.
Auf der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, die Verwertung des auf der Kläranlage Luthe anfallenden Klärschlammes an geeignete Unternehmen abzugeben.
Auf der Kläranlage Wunstorf (Luthe) fallen jährlich ca. 4 000 t. entwässerter Klärschlamm an.
Dieser ist im vereinbarten Rhythmus abzutransportieren und der Verwertung zuzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566869
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 07012020.1100
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis SE & Co. KG
Postort: Lünen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 535 690 💰
Quelle: OJS 2020/S 233-575761 (2020-11-25)