Kleines Schloss Blankenburg (Harz) 3.BA Bauhauptleistung

Stadt Blankenburg (Harz)

Bauhauptleistung kleines Schloss Blankenburg (Harz); Substanzsicherung ehemalige Orangerie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: 19-3.25-EU-85-1
Kurze Beschreibung:
Bauhauptleistung kleines Schloss Blankenburg (Harz); Substanzsicherung ehemalige Orangerie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Blankenburg (Harz)
Postanschrift: HarzstraĂźe 3
Postleitzahl: 38889
Postort: Blankenburg (Harz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.blankenburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@blankenburg.de đź“§
Telefon: +49 3944 / 943-378 📞
Fax: +49 3944 / 943-366 đź“ 
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-10-22 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-18 📅
Datum des Beginns: 2020-01-13 đź“…
Datum des Endes: 2020-10-02 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 180-437554
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
1) Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: — Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA, — bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz und/oder Eignungsleihe. Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: — vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA. Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen. 2) Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1) und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; 3) Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 60 m Bauzaun stellen,
— 1 Stück Baustromverteiler,
— 130 m
— 415 m
— 30 m
— 7,5 m
— 25 m
— 60 m
— 85 m
— 10 m
— 25 Stück Nadelanker als Mauerwerksverankerung,
— 104 m
— 165 m
— 4,75 m
— 300 m

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen.
Des Weiteren ist die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
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Des Weiteren ist für diese anderen Unternehmen die Erklärung zur Handwerksrolleneintragung gemäß Verordnung über die Anwendung des Formularwesens bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— zu Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— zu Arbeitskräften,
— zur Eintragung in ein Berufsregister,
— zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— mind. 3 Referenznachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung – Formular 124,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (soweit eingetragen),
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Das kleine Schloss mit Seitenflügel und die anschließenden Gärten sind hochrangige Kulturdenkmäler. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe, Referenzobjekte zum Nachweis seiner Fachkunde im Bereich der denkmalgerechten Sanierung von historisch bedeutenden Bauvorhaben vorzulegen.
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AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
1) geforderte Sicherheiten:
— Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H.,
— Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (einschließlich erteilter Nachträge).
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maĂźgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB/B;
3) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-19 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.blankenburg.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA,
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz und/oder Eignungsleihe.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:
— vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA.
Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen.
2) Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1) und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
3) Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) können bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-StraĂźe 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten VerstoĂź gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des NachprĂĽfungsantrages erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerĂĽgt hat,
2) Der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4) Der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 180-437554 (2019-09-16)