Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kombibad Dresden-Prohlis – Los 2.1 P+R-Fassade, Metallbau, Innenfassaden
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Ersatzneubau Kombibad Dresden-Prohlis, Los 2.1 P+R-Fassade, Metallbau, Innenfassaden.”
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“– 1 150 m P-R-Aussenfassade mit 500 lfm Anschlüssen,
– 115 m Lochfenster,
– 230 m Innenfassaden mit 200 lfm Anschlüssen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben über die Zahl der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-06
14:00 📅
“— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig,
— gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende,...”
— Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig,
— gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen,
— Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht es frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
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Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 186-451616 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kombibad Dresden-Prohlis – Los 2.1 P + R-Fassade, Metallbau, Innenfassaden
Kurze Beschreibung:
“Ersatzneubau Kombibad Dresden-Prohlis, Los 2.1 P + R-Fassade, Metallbau, Innenfassaden.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 972 748 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 150 m P-R-Aussenfassade mit 500 lfm Anschlüssen,
— 115 m Lochfenster,
— 230 m Innenfassaden mit 200 lfm Anschlüssen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 186-451616
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kombibad Dresden-Prohlis – Los 2.1 P + R-Fassade, Metallbau, Innenfassaden
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Trube & Kings Fassadentechnik GmbH
Postort: Uersfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vulkaneifel🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 972 748 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 017-035549 (2020-01-23)