Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommandowagen
05-2019
Produkte/Dienstleistungen: Spezialfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 7 Führungsfahrzeugen (Kommandowagen – KdoW) inkl. Ausbau mit einer feuer wehrtechnischen Teilbeladung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 470 600 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 7 Führungsfahrzeugen (Kommandowagen – KdoW) inkl. Ausbau mit einer feuer wehrtechnischen Teilbeadung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 470 600 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU; Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV;Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU; Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV;Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO, ggf. Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe; ggf. Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer; ggf. Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle über ein Qualitätssicherungsverfahren nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar; Referenzliste mit Namen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle über ein Qualitätssicherungsverfahren nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar; Referenzliste mit Namen und Telefonnummern der Auftraggeber zu vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Jahre
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-04
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 10179 Berlin
Voltairestraße 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2020
Zusätzliche Informationen
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 9013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38710520📞
Fax: +49 387995599 📠
Quelle: OJS 2019/S 022-047549 (2019-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabesteller der Berliner Feuerwehr
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Notfallwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 7 Führungsfahrzeugen (Kommandowagen – KdoW) inkl. Ausbau mit einer feuerwehrtechnischen Teilbeadung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 568 351 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 7 Führungsfahrzeugen (Kommandowagen – KdoW) inkl. Ausbau mit einer feuerwehrtechnischen Teilbeadung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgt nach der erweiterte Richtwertmethode gem. UfAB 2018.
Schwankungsbereich 5 %, Entscheidungskriterium: Preis”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-047549
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 05-2019
Titel: KdoW
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BINZ Ambulance- und Umwelttechnik
Postanschrift: Am Vogelherd 21
Postort: Ilmenau
Postleitzahl: 98696
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 568 351 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Telefon: +49 390138316📞
Fax: +49 390137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 089-213077 (2019-05-06)