Ziel der Kommunikationskampagne und der daraus abzuleitenden und konkret umzusetzenden Maßnahmen ist es, die Bevölkerung, Unternehmen, Institutionen, Verbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in und außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart nachhaltig und messbar zu motivieren, ihr Mobilitätsverhalten dahingehend zu verändern, dass sie sehr viel flexibler als bisher die unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten und -angebote nutzen und kombinieren und somit die städtischen Maßnahmen und Aktivitäten zur Luftreinhaltung für weniger Lärm und Stress sowie zur Reduzierung der Staus und Schadstoffbelastung, aktiv unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kommunikationskampagne zum Aktionsplan Nachhaltig mobil in Stuttgart
2019-065-007-O-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Kommunikationskampagne und der daraus abzuleitenden und konkret umzusetzenden Maßnahmen ist es, die Bevölkerung, Unternehmen, Institutionen,...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Kommunikationskampagne und der daraus abzuleitenden und konkret umzusetzenden Maßnahmen ist es, die Bevölkerung, Unternehmen, Institutionen, Verbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in und außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart nachhaltig und messbar zu motivieren, ihr Mobilitätsverhalten dahingehend zu verändern, dass sie sehr viel flexibler als bisher die unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten und -angebote nutzen und kombinieren und somit die städtischen Maßnahmen und Aktivitäten zur Luftreinhaltung für weniger Lärm und Stress sowie zur Reduzierung der Staus und Schadstoffbelastung, aktiv unterstützen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 330 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Jahr 2013 hat die Landeshauptstadt Stuttgart den Aktionsplan Nachhaltig mobil in Stuttgart in seiner ersten Fassung erarbeitet. Dabei wurden konkrete...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 2013 hat die Landeshauptstadt Stuttgart den Aktionsplan Nachhaltig mobil in Stuttgart in seiner ersten Fassung erarbeitet. Dabei wurden konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart identifiziert und priorisiert. In den letzten Jahren wurden viele Maßnahmen und Projekte im Bereich der nachhaltigen Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart initiiert, begonnen und vollendet.
Ziel der Kommunikationskampagne und der daraus abzuleitenden und konkret umzusetzenden Maßnahmen ist es, die Bevölkerung, Unternehmen, Institutionen, Verbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen in und außerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart nachhaltig und messbar zu motivieren, ihr Mobilitätsverhalten dahingehend zu verändern, dass sie sehr viel flexibler als bisher die unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten und -angebote nutzen und kombinieren und somit die städtischen Maßnahmen und Aktivitäten zur Luftreinhaltung für weniger Lärm und Stress sowie zur Reduzierung der Staus und Schadstoffbelastung, aktiv unterstützen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 330 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-15
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2019/S 059-136795 (2019-03-20)