Kommunikationssystem Junge Familie-Versand

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von sieben Rahmenvereinbarungen über den Versand der Mailings aus dem Kommunikationssystem Junge Familie per Dialogpost. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Unter einem Mailing ist die Massen-Postsendung zu verstehen, bei der die Bestandteile ganz oder teilweise empfänger- und/oder absenderpersonalisiert und absenderadressiert sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-13 Auftragsbekanntmachung
2020-01-17 Ergänzende Angaben
2020-01-21 Ergänzende Angaben
2020-01-28 Ergänzende Angaben
2020-01-31 Ergänzende Angaben
2020-07-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2019-12-13-MEH-KRA
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von sieben Rahmenvereinbarungen über den Versand der Mailings aus dem Kommunikationssystem Junge Familie per Dialogpost. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Unter einem Mailing ist die Massen-Postsendung zu verstehen, bei der die Bestandteile ganz oder teilweise empfänger- und/oder absenderpersonalisiert und absenderadressiert sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDMPH/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDMPH 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597569
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse und der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt; (2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i. V. m. § 15 VgV vergeben; (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen; (4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden; (5) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt; (6) Bezüglich der Unterlagen, die bei Beteiligung von Bietergemeinschaften, im Fall der Eignungsleihe und oder des Einsatzes von Nachunternehmen zusätzlich einzureichen sind, wird auf das Angebotsblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDMPH
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: AOK Hessen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 1: AOK Hessen: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 181 200 Mailings
Da es sich bei den oben genannten Mengen für 2020 um voraussichtliche Jahresauflagen handelt, der Vertrag aber erst zum 1.4.2020 beginnt, ist zu berücksichtigen, dass die Mengen 2020 daher voraussichtlich entsprechend geringer ausfallen (09/12).
Bezeichnung des Loses: AOK Nordost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gebietslos 2: AOK Nordost: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 140 000 Mailings
Bezeichnung des Loses: AOK Nordwest
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Gebietslos 3: AOK NORDWEST: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 390 000 Mailings
Bezeichnung des Loses: Aok plus
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 4: AOK PLUS: Voraussichtliche jährliche Auflage 2020 ff: 399 996 Mailings
Bezeichnung des Loses: AOK Rheinland/Hamburg
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 334 195 Mailings
Bezeichnung des Loses: AOK Sachsen-Anhalt
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 6: AOK Sachsen-Anhalt: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 78 500 Mailings
Bezeichnung des Loses: AOK Bayern
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Gebietslos 7: AOK Bayern: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 405 000 Mailings

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (3 000 000 EUR) und Sachschäden (3 000 000 EUR); Vermögensschäden (300 000 EUR). Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben.
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Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und an-schließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
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Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind je Los 2 aktuelle Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 3 Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind anzugeben. Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Dialogpost in Höhe von 60 % des jährlichen Sendungsvolumens des bebotenen Loses. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
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Folgende Angaben sind zu machen:
— Angaben zum Referenzgeber/Kunden,
— Branche,
— Firma/Institution/Rechtsform,
— Straße,
— PLZ/Ort/Land,
— Ansprechpartner/-in,
— Telefonnummer,
— Leistungsbeschreibung,
— Postausgangssendevolumen pro Jahr: Stück pro Jahr (Dialogpost),
— Vertragsausführung:.
Als alleiniger Auftragnehmer: ja/nein
Als Unterauftragnehmer: ja/nein
— Leistungszeitraum (Start und Ende): Beginn; Ende.
(2) Kontrollmechanismen und Qualitätssicherungsmaßnahmen:
Damit der Bieter als geeignet angesehen werden kann und dessen Angebot in die weitere Prüfung genommen werden kann, müssen nachfolgende Fragen mit „Ja" beantwortet werden. Bei Beantwortung der Fragen mit „Nein" und somit Nichterfüllung der Voraussetzungen gilt der Bieter als nicht geeignet und muss von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden.
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Für einen fristgerechten Versand der Mailings gelten folgende Kontrollmechanismen bzw. Qualitätssicherungsmaßnahmen, vgl. Anlage 6b der Vergabeunterlagen;
(3) Zertifikat gemäß Anlage 06b_Qualitätssicherung (Hinsichtlich der Überprüfung der Brieflaufzeit, der Zustellqualität, der Verlust- und Beschädigungsfreiheit jährliche Durchführung externer Kontrollen);
(4) Umgang mit Störungen:
Bei Störungen, die Einfluss auf den fristgerechten Versand der Mailings haben könnten, werden folgende Maßnahmen gewährleistet: vgl. Anlage 6c der Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDMPH/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse und der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
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(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i. V. m. § 15 VgV vergeben;
(3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(4) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden;
(5) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt;
(6) Bezüglich der Unterlagen, die bei Beteiligung von Bietergemeinschaften, im Fall der Eignungsleihe und oder des Einsatzes von Nachunternehmen zusätzlich einzureichen sind, wird auf das Angebotsblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDMPH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2019/S 243-597569 (2019-12-13)
Ergänzende Angaben (2020-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von 7 Rahmenvereinbarungen über den Versand der Mailings aus dem Kommunikationssystem Junge Familie per Dialogpost. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung, Beförderung und Zustellung der Mailings. Unter einem Mailing ist die Massen-Postsendung zu verstehen, bei der die Bestandteile ganz oder teilweise empfänger- und/oder absenderpersonalisiert und absenderadressiert sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 014-029212
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 243-597569
ABl. S-Ausgabe: 14
Quelle: OJS 2020/S 014-029212 (2020-01-17)
Ergänzende Angaben (2020-01-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034725
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2020/S 016-034725 (2020-01-21)
Ergänzende Angaben (2020-01-28)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 021-046655
ABl. S-Ausgabe: 21
Quelle: OJS 2020/S 021-046655 (2020-01-28)
Ergänzende Angaben (2020-01-31)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 025-057520
ABl. S-Ausgabe: 25
Quelle: OJS 2020/S 025-057520 (2020-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 130-319655
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Bayern: — Die Gesundheitskasse, der AOK; — Die Gesundheitskasse in Hessen, der AOK Nordost; — Die Gesundheitskasse, der AOK Nordwest; — Die Gesundheitskasse, der AOK; — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK PLUS; — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der AOK Rheinland/Hamburg; — Die Gesundheitskasse und der AOK Sachsen-Anhalt; — Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt. 2. Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i. V. m. § 15 VgV vergeben, 3. Angaben zum Gesamtauftragswert können nicht abschließend gemacht werden, da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt. Es handelt sich bei der Angabe um einen fiktiven Wert von 1 EUR. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDKME.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gebietslos 3: AOK Nordwest: Voraussichtliche Auflage 2020 ff: 390 000 Mailings

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-10 📅
Name: Deutsche Post AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: CITIPOST OWL GmbH
Postort: Bielefeld
Name: MEDI Logistik GmbH
Postort: Dresden
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Bayern:
— Die Gesundheitskasse, der AOK;
— Die Gesundheitskasse in Hessen, der AOK Nordost;
— Die Gesundheitskasse, der AOK Nordwest;
— Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK PLUS;
— Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der AOK Rheinland/Hamburg;
— Die Gesundheitskasse und der AOK Sachsen-Anhalt;
— Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt.
2. Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i. V. m. § 15 VgV vergeben,
3. Angaben zum Gesamtauftragswert können nicht abschließend gemacht werden, da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt. Es handelt sich bei der Angabe um einen fiktiven Wert von 1 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDKME.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2020/S 130-319655 (2020-07-06)
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