Die GESOBAU AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin-Pankow eine Neuausstattung mit Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Martin Tschaepe
Telefon: +49 304073-1777📞
E-Mail: martin.tschaepe@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebel Verwaltung GESOBAU AG
996-1-1681
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Die GESOBAU AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin-Pankow eine Neuausstattung mit...”
Kurze Beschreibung
Die GESOBAU AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin-Pankow eine Neuausstattung mit Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebeln.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sitze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stühle📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hocker📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13187 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 6 Konferenztische feststehend V-förmig (versch. Ausführungen),
— ca. 14 Mobile Staffel-Konferenztische...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 6 Konferenztische feststehend V-förmig (versch. Ausführungen),
— ca. 14 Mobile Staffel-Konferenztische beweglich 1 400 mm x 700 mm x 750 mm (versch. Ausführungen),
— ca. 100 Konferenzstühle,
— ca. 85 Cafeteria-Stühle,
— ca. 1 Stuhltransportwagen,
— ca. 40 Mittelsäulentische mit quadratischer Platte (versch. Ausführungen),
— ca. 70 Lounge-Stühle mit/ohne Armlehne,
— ca. 110 Lounge-Barhocker,
— ca. 25 Lounge-Sessel mit Armlehne,
— ca. 8 Lounge-Sofas mit Armlehne,
— ca. 15 Polsterhocker,
— ca. 15 Mittelsäulentische mit runder Platte (versch. Ausführungen),
— ca. 8 Beistelltische.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-15 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I" abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung;
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen);
5) Nachweis bzw. Eigenerklärung des Bieters des GS-Zeichen bzw. einem vergleichbaren europäischen Güte- oder Prüfsiegel für die angebotenen Produkte.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio EUR für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert;
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie Umsatz der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 2) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
“Zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz des Bieters in Höhe von mindestens 700 000 EUR in den abgeschlossenen...”
Zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz des Bieters in Höhe von mindestens 700 000 EUR in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2015, 2016, 2017 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen, welche im Zeitraum vom 1.1.2013 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden, mit folgenden Angaben:
— Auftraggeber (Name und Adresse),
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Beschreibung der Art der Leistung,
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (brutto) und,
— Ausführungszeitraum (von / bis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2) Als Mindestanforderung gelten zwei (2) Referenzen für die Lieferung und Montage von Konferenz- und Loungemobiliar, welche im Zeitraum vom 1.1.2013 bis...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2) Als Mindestanforderung gelten zwei (2) Referenzen für die Lieferung und Montage von Konferenz- und Loungemobiliar, welche im Zeitraum vom 1.1.2013 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden, mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils 350 000 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform des Landes Berlin (siehe dazu VI.3. Punkt 7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen;
2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 12.2.2019 / 13.00 Uhr;
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen;
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen;
7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 nach der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter, fortgeschrittener Signatur oder in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Konventionell in Papierform eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 009-015939 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau AG
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebel Verwaltung Gesobau AG
996-1-1681
Kurze Beschreibung:
“Die Gesobau AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin-Pankow eine Neuausstattung mit...”
Kurze Beschreibung
Die Gesobau AG beabsichtigt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Stiftsweg 1 in Berlin-Pankow eine Neuausstattung mit Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebeln.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 6 Konferenztische feststehend V-förmig (versch. Ausführungen),
— ca. 14 Mobile Staffel-Konferenztische...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Gesamtleistungsumfang enthalten sind u.a.:
— ca. 6 Konferenztische feststehend V-förmig (versch. Ausführungen),
— ca. 14 Mobile Staffel-Konferenztische beweglich 1400 mm x700 mm x 750 mm (versch. Ausführungen),
— ca. 100 Konferenzstühle,
— ca. 85 Cafeteria-Stühle,
— ca. 1 Stuhltransportwagen,
— ca. 40 Mittelsäulentische mit quadratischer Platte (versch. Ausführungen),
— ca. 70 Lounge-Stühle mit/ohne Armlehne,
— ca. 110 Lounge-Barhocker,
— ca. 25 Lounge-Sessel mit Armlehne,
— ca. 8 Lounge-Sofas mit Armlehne,
— ca. 15 Polsterhocker,
— ca. 15 Mittelsäulentische mit runder Platte (versch. Ausführungen),
— ca. 8 Beistelltische.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 009-015939
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Konferenz-, Cafeteria- u. Softseatingmoebel Verwaltung Gesobau AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brunner GmbH
Postort: Rheinau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.