Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 VgV
— Referenzen (entspricht Ziffer VII).
Ausführliche Darstellung von Referenzen der Bieter/innen über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird diese als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer der Ansprechpartner/innen bei der/dem jeweiligen Auftraggeber/in der als Referenz genannten Aufträge, sowie die Rolle, die die/der Leistungserbringer/in in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat.
Es sind insgesamt mindestens 3 verschiedene Referenzaufträge zu benennen.
Hinweis: die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich
— Referenzen für das zum Einsatz kommende Personal (entspricht Ziffer VIII).
Die zum Einsatz kommenden Projektassistenzen müssen Erfahrungen einer serviceorientierten Tätigkeit von mindestens 1 Jahr im Veranstaltungsmanagement oder Hotel-/Gaststättengewerbe oder in einem vergleichbaren Dienstleistungsgewerbe besitzen.
Der/die Bieter/in muss diesen Nachweis für mindestens 3 der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen mit dem Angebot erbringen. Für jede/n weiteren zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/in muss der Nachweis vor dem ersten Arbeitseinsatz vorliegen.
Das Servicepersonal muss über gute mündliche Deutschkenntnisse sowie gute mündliche Englischkenntnisse verfügen.
Das zum Einsatz kommende Personal Vorarbeiter/in Möblierung muss Erfahrung im Bereich Messebau, Bühnenbau, Lager und Logistik oder in einem vergleichbaren Gewerbe von mindestens 6 Monaten besitzen.
Der/die Bieter/in muss diesen Nachweis für mindestens 2 der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/innen mit dem Angebot erbringen. Für jede/n weiteren zum Einsatz kommenden Mitarbeiter/in muss der Nachweis vor dem ersten Arbeitseinsatz vorliegen.
Das Personal Möblierung muss über gute mündliche Deutschkenntnisse verfügen.