Beschreibung der Beschaffung
Papier ist seit Beginn seiner industriellen Herstellung um 1850 durch die Verwendung saurer Substanzen bei der Stoffleimung (Fällung mit Alaun) und dem Einsatz ligninhaltigen Holzschliffs in seiner Stabilität und Dauerhaftigkeit gefährdet. Lignin führt zu einer zunehmenden Vergilbung der Papiere und zur Freisetzung weiterer Säuren. Die sauer katalysierte Spaltung der Cellulose-Ketten als festigkeitsgebender Hauptbestandteil des Papiers lässt es spröde und brüchig werden, bis schließlich eine schadensfreie Benutzung nicht mehr möglich ist. Dieser Papierabbau hat sich in Archiven und Bibliotheken zu einem Massenproblem der Bestandserhaltung entwickelt. Um ihm begegnen zu können, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Massenentsäuerungsverfahren entwickelt.
Grundvoraussetzungen/Verfahrensanforderungen.
Die Einhaltung nachfolgender Grundvoraussetzungen muss über die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert werden:
Das Verfahren ist geeignet, die im unbehandelten Papier vorliegenden Säuren zu neutralisieren. Die im Objekt nachgewiesene alkalische Reserve liegt spätestens drei Monate nach Abschluss der Behandlung vor.
Ein im Objekt evtl. verbleibender Anteil an Prozesschemikalien verursacht auch langfristig keine wesentliche Schadeinwirkung bzw. Nutzungseinschränkung der behandelten Objekte.
Ziele
Die Massenentsäuerung soll in wirtschaftlicher Weise die nachhaltige Verbesserung des Alterungsverhaltens von Papier ermöglichen. Saures Papier soll durch die Neutralisierung der enthaltenen Säuren sowie durch Einbau einer alkalischen Reserve zur Pufferung erneuter Säurebildung oder -einwirkung in der Alterungsbeständigkeit verbessert und damit die Lebenserwartung der Papiere nachhaltig erhöht werden.
Ziel ist, dass alle anfallenden Objekte und Einbandarten behandelt werden können. Die Auftraggeberin erkennt an, dass Nebenwirkungen bei Massenentsäuerungsverfahren in geringem Umfang (nicht mehr als 2 % der behandelten Exemplare) systemimmanent sind. Die Auftraggeberin und Auftragnehmerin verständigen sich daher kontinuierlich über die Auswahlkriterien. Insbesondere ist die Auftragnehmerin verpflichtet, vor der Behandlung des Behandlungsguts diejenigen Teile zu benennen, bei denen sie besondere Nebenwirkungen erwartet. Eine eingehende Inaugenscheinnahme des Behandlungsgutes vor der Behandlung ist deshalb unverzichtbar.
Dokumentation der Behandlung
Für jeden Entsäuerungsauftrag wird von der Auftragnehmerin ein Behandlungsprotokoll erstellt. Dieses Protokoll soll den Entsäuerungsprozess dokumentieren und enthält neben dem Datum der Entsäuerung u. a. die Angabe der verwendeten Behandlungschemikalien, die Parameter der Behandlung und die Protokolle der zugehörigen Routinekontrolle(n).
Die Dokumentation ist der Auftraggeberin in schriftlicher und elektronischer Form zu übergeben. Alle pro Charge (Menge die in einem Vorgang entsäuert wird) behandelten Testbücher sind gemeinsam mit dem Behandlungsprotokoll spätestens vier Monate nach Bearbeitung der Charge an die Auftraggeberin zu übergeben.
Entsprechend sind des Weiteren von der Auftragnehmerin Dokumentationen in Form von Übergabe- und Übernahmeprotokollen anzufertigen.
Sämtliche Behandlungsparameter jeder Entsäuerungsmaßnahme sind bei der Auftragnehmerin auch elektronisch zu archivieren und der Auftraggeberin nach Absprache in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellen. Mit Ablauf des Vertrages sind sämtliche elektronischen Daten der Auftraggeberin zu übergeben.
Zusätzlich zur Entsäuerungsdokumentation erfolgt eine Objektdokumentation in Absprache mit der Auftraggeberin. Diese wird üblicherweise in einer Excel-Liste vorgenommen.