Im Bereich der KV Nordrhein werden Kontrastmittel dem Sprechstundenbedarf zugeordnet. Die Vertragsärzte können Verordnungen über Kontrastmittel ausstellen und die Bestellung bei einem Lieferanten (z. B. pharm. Unternehmer oder Großhändler) eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen mit Kontrastmitteln. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend und teilweise wirkstoffübergreifend in 16 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird für jedes Fachlos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln bei dem bezuschlagten Lieferanten zu befriedigen, ggf. erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch innerhalb des Fachloses.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reagentien und Kontrastmittel
Referenznummer: 2019-10-14-RH-SAW
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der KV Nordrhein werden Kontrastmittel dem Sprechstundenbedarf zugeordnet. Die Vertragsärzte können Verordnungen über Kontrastmittel ausstellen und die Bestellung bei einem Lieferanten (z. B. pharm. Unternehmer oder Großhändler) eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen mit Kontrastmitteln. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend und teilweise wirkstoffübergreifend in 16 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird für jedes Fachlos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln bei dem bezuschlagten Lieferanten zu befriedigen, ggf. erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch innerhalb des Fachloses.
Im Bereich der KV Nordrhein werden Kontrastmittel dem Sprechstundenbedarf zugeordnet. Die Vertragsärzte können Verordnungen über Kontrastmittel ausstellen und die Bestellung bei einem Lieferanten (z. B. pharm. Unternehmer oder Großhändler) eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen mit Kontrastmitteln. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend und teilweise wirkstoffübergreifend in 16 Fachlosen zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird für jedes Fachlos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln bei dem bezuschlagten Lieferanten zu befriedigen, ggf. erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch innerhalb des Fachloses.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reagentien und Kontrastmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
— Anwendung: oral und/oder rektal; weitere möglich,
— Anwendungsgebiete:
—— Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist,
—— zur Röntgendarstellung des Dickdarmes,
—— zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie,
— Konzentration: alle Konzentrationen möglich,
— Darreichungsform: Mindestanforderung: 30 ml und 100 ml.
(Diese muss zumindest oral anwendbar sein und alle Anwendungsgebiete abdecken. Alternativ kann die Erfüllung dieser Bedingung auch über mehrere Produkte der gleichen Packungsgröße erfolgen.).
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate
Bezeichnung des Loses: Fachlos B
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Anwendung: Instillation. Weitere möglich,
—— retrograde Urographie,
—— Miktionzystouretrographie.
— Darreichungsform: alle Darreichungsformen möglich,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 100 ml.
Bezeichnung des Loses: Fachlos C
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel;
— Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich;
—— Urographie,
—— Phlebographie, Arteriographie, Angiographie,
—— Angiokardiographie,
—— Digitale Substraktionsangiographie,
—— CT-Kontrastverstärkung,
—— Darstellung von Körperhöhlen.
— Konzentration:
1) 300 mg/ml-320 mg/ml;
2) > 320 mg/ml-370 mg/ml.
(beide Konzentrationen müssen kumulativ angeboten werden. Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein).
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsformen.
Bezeichnung des Loses: Fachlos E
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
— Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
—— zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie,
—— CT-Myelographie.
—Konzentration: 150 mg/ml-250 mg/ml,
— Darreichungsform: alle Darreichungsformen möglich.
Bezeichnung des Loses: Fachlos F
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
— Anwendung: intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich,
— Konzentration: 1 270 mg/ml; 2 320 mg/ml: Es müssen alle Konzentrationen eines Wirkstoffes angeboten werden. Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
Bezeichnung des Loses: Fachlos J
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: intraartikulär,
— Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie (diverse Gelenke),
— Konzentration: 0,002 mmol/ml,
— Mindestanforderung: 20 ml.
Bezeichnung des Loses: Fachlos K
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: intravenös. Weitere möglich,
—— kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,
—— MRT anderer Organe,
—— Angiographie.
— Konzentration: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsformen,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Bezeichnung des Loses: Fachlos M
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
— Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform: 0,0025 mmol/ml.
Bezeichnung des Loses: Fachlos N
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT mit renaler Ausscheidung und teilweise biliärer Ausscheidung,
— Anwendungsgebiete: MRT der Leber (Leber zur Erkennung fokaler Leberläsionen bei Patienten mit Verdacht auf oder gesicherten primären Lebertumoren Karzinom oder Metastasen),
— Konzentration: 0,5 mmol/ml,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml und 15 ml und 20 ml.
Bezeichnung des Loses: Fachlos O
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT,
— Anwendungsgebiete: Erkennung von fokalen Leberläsionen und liefert Informationen über den Charakter dieser Läsionen mittels T1-gewichteter Magnetresonanztomographie (MRT),
— Konzentration: 0,25 mmol/ml,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Bezeichnung des Loses: Fachlos P
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Bariumsulfatige Kontrastmittel,
— Anwendung: oral/intestinal,
— Anwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT und/oder Röntgen; weitere möglich,
— Darreichungsform: [flüssig] Suspension oder Pulver zur Herstellung einer Suspension,
— Packungsgröße,
— Mindestanforderung:
—— Konzentration 40 mg/ml bis 50 mg/ml -> 150 ml und 2 000 ml,
Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7 500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1 000 mg/ml Abpackungen mit 1 600 g bis 2 000 g BaSO4
Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7 500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1 000 mg/ml Abpackungen mit 1 600 g bis 2 000 g BaSO4
Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein.
Bezeichnung des Loses: Fachlos Q
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel,
— Anwendung: intravenös,
— Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
— Darreichungsform:Injektions-/Infusionsdispersion; weitere möglich,
— Konzentration: 0,15 ml Perflutren je ml; weitere möglich,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge,
— Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge.
Bezeichnung des Loses: Fachlos R
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung: — Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Bezeichnung des Loses: Fachlos S
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
— Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
— Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
— Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Vorliegens einer aktuell gültigen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abgeschlossen und gegenüber der Auftraggeberin nachgewiesen wird (Anlage der Bewerbungsbedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis des Vorliegens einer aktuell gültigen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass für den Fall, dass beabsichtigt ist, dem Bieter/der Bietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen, eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abgeschlossen und gegenüber der Auftraggeberin nachgewiesen wird (Anlage der Bewerbungsbedingungen).
Hinweis für Bietergemeinschaften: Der Eignungsnachweis ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel o. ä. gemäß § 13 AMG;
2) Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazität bzgl. der angebotsgegenständlichen Kontrastmittel (Anlage der Bewerbungsbedingungen).
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis für Eignungsleihe/Nachunternehmereinsatz: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Produktions-/Lieferkapazität der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), vgl. § 47 Abs. 1 VgV. In diesem Fall hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er einen der Anlage 6a der Bewerbungsbedingungen entsprechenden Nachweis hinsichtlich seines Zugriffs auf die Fremdkapazitäten vorlegt. Der Nachweis kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Für den Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes hat der Bieter die Namen der Unternehmen in die Anlage 6. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten im Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes wird die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), vgl. § 47 Abs. 1 VgV. In diesem Fall hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er einen der Anlage 6a der Bewerbungsbedingungen entsprechenden Nachweis hinsichtlich seines Zugriffs auf die Fremdkapazitäten vorlegt. Der Nachweis kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Für den Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes hat der Bieter die Namen der Unternehmen in die Anlage 6. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten im Fall der Eignungsleihe/des Nachunternehmereinsatzes wird die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Die erforderlichen Verfügbarkeitsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer GEK
Postort: Wuppertal
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
Handelskrankenkasse (hkk)
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
BKK-Landesverband Nordwest
Postort: Essen
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postort: Dresden
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft
Postort: Bochum
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de🌏
: www.tk.de🌏
: www.barmer-gek.de🌏
: www.dak.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hek.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.vdek.de🌏
: www.bkk-nordwest.de🌏
: www.ikk.de🌏
: www.knappschaft.de🌏
: www.svlfg.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD678/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Viviane Sawyerr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 200-485635 (2019-10-14)
Ergänzende Angaben (2019-10-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Die Änderungsbekanntmachung vom 24.10.2019 mit dem Zeichen ABl. EU 2019/S 206-502099 ist gegenstandslos. Das Anwendungsgebiet der Angiographie wird wieder in den Text der Bekanntmachung aufgenommen.
In Abschnitt II.2.4) – Los: Fachlos K/9 muss es wieder wie in der ursprünglichen Bekanntmachung ABl. EU 2019/S 200-485635 heißen:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: intravenös. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete:
—— kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,
—— MRT anderer Organe,
—— Angiographie,
— Konzentration: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsformen,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Die Änderungsbekanntmachung vom 24.10.2019 mit dem Zeichen ABl. EU 2019/S 206-502099 ist gegenstandslos. Das Anwendungsgebiet der Angiographie wird wieder in den Text der Bekanntmachung aufgenommen.
In Abschnitt II.2.4) – Los: Fachlos K/9 muss es wieder wie in der ursprünglichen Bekanntmachung ABl. EU 2019/S 200-485635 heißen:
— Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT,
— Anwendung: intravenös. Weitere möglich,
— Anwendungsgebiete:
—— kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,
—— MRT anderer Organe,
—— Angiographie,
— Konzentration: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/ml,
— Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsformen,
— Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Quelle: OJS 2019/S 221-542038 (2019-11-12)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der KV Nordrhein werden Kontrastmittel dem Sprechstundenbedarf zugeordnet. Die Vertragsärzte können Verordnungen über Kontrastmittel ausstellen und die Bestellung bei einem Lieferanten (z. B. pharm. Unternehmer oder Großhändler) eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Die Auftraggeberinnen möchten den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Belieferung der Vertragsarztpraxen mit Kontrastmitteln des Fachloses S herbeiführen. In dem Fachlos S werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend und teilweise wirkstoffübergreifend zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird für jedes Fachlos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln bei dembezuschlagten Lieferanten zu befriedigen, ggf. erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch innerhalb des Fachloses.
Im Bereich der KV Nordrhein werden Kontrastmittel dem Sprechstundenbedarf zugeordnet. Die Vertragsärzte können Verordnungen über Kontrastmittel ausstellen und die Bestellung bei einem Lieferanten (z. B. pharm. Unternehmer oder Großhändler) eigenverantwortlich und auf Rechnung der Auftraggeberinnen vornehmen. Die Auftraggeberinnen möchten den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Belieferung der Vertragsarztpraxen mit Kontrastmitteln des Fachloses S herbeiführen. In dem Fachlos S werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend und teilweise wirkstoffübergreifend zusammengefasst. Ein Rahmenvertrag wird für jedes Fachlos geschlossen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vertragsärzte verpflichtet, den Bedarf an Kontrastmitteln bei dembezuschlagten Lieferanten zu befriedigen, ggf. erfolgt ein wirkstoffübergreifender Austausch innerhalb des Fachloses.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Verfahren im Namen der unter Ziffer I.1. genannten Auftraggeberinnen durch.
11. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel;
— Anwendung: intravenös;
— Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege;
— Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform;
— Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich;
Zusätzliche Informationen:
Weitere Auftraggeber sind:
1. Techniker Krankenkasse,
2. Barmer GEK,
3. DAK Gesundheit,
4. Kaufmännische Krankenkasse – KKH,
5. HEK – Hanseatische Krankenkasse,
6. Handelskrankenkasse (hkk),
7. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
8. BKK-Landesverband Nordwest,
9. IKK classic,
10. Knappschaft,
11. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-03 📅
Name: Bracco Imaging Deutschland GmbH
Postort: Konstanz
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Viviane Sawyerr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. …
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ § 168 GWB …
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ § 168 GWB …
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“
Quelle: OJS 2020/S 121-295745 (2020-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-10-14-RH-SAW-BüvA
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es müssen alle Konzentrationen eines Wirkstoffes angeboten werden. Es müssen zumindest gemeinsam alle Anwendungsgebiete abgedeckt sein.
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT.
Anwendung: intraartikulär.
Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie (diverse Gelenke)
Konzentration: 0,002 mmol/ml
Mindestanforderung: 20 ml.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT.
Anwendung: intravenös. Weitere möglich.
— Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie,
— MRT anderer Organe,
— Angiographie.
Konzentration: 0,5 mmol/ml oder 1,0 mmol/ml.
Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml).
Anwendungsgebiete: direkte Magnetresonanz-Arthrographie.
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform: 0,0025 mmol/ml.
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT mit renaler Ausscheidung und teilweise biliärer Ausscheidung.
Anwendungsgebiete: MRT der Leber (Leber zur Erkennung fokaler Leberläsionen bei Patienten mit Verdacht auf oder gesicherten primären Lebertumoren Karzinom oder Metastasen).
Konzentration: 0,5 mmol/ml
Packungsgröße:Mindestanforderung: 10 ml und 15 ml und 20 ml.
Bezeichnung: Paramagnetische kombiniert extrazelluläre und hepatobiliäre lineare Kontrastmittel für MRT.
Anwendungsgebiete: Erkennung von fokalen Leberläsionen und liefert Informationen über den Charakter dieser Läsionen mittels T1-gewichteter Magnetresonanztomographie (MRT).
Konzentration: 0,25 mmol/ml
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Bezeichnung: Bariumsulfatige Kontrastmittel
Anwendung: oral/intestinal
Anwendungsgebiete: Darstellung des Verdauungstraktes (gesamt/teilweise) durch CT und/oder Röntgen; weitere möglich
Darreichungsform: [flüssig] Suspension oder Pulver zur Herstellung einer Suspension
Packungsgröße:
Mindestanforderung:
Konzentration 40 mg/ml bis 50 mg/ml -> 150 ml und 2 000 ml
Konzentration 800 mg/ml bis 1 000 mg/ml -> 2 000 ml
Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1 000 mg/ml Abpackungen mit 1 600 g bis 2 000 g BaSO4
Pulver zur Herstellung einer Suspension keine Konzentrationsangabe möglich, aber verfügbare Abpackungen entsprechend zur Herstellung von Suspensionen in zuvor aufgeführten Konzentrationen und Volumen (Konzentration bis 50 mg/ml Abpackungen mit bis zu 7500 mg BaSO4; Konzentration 800 mg/ml bis 1 000 mg/ml Abpackungen mit 1 600 g bis 2 000 g BaSO4
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich
Darreichungsform: Injektions-/Infusionsdispersion; weitere möglich
Konzentration: 0,15 ml Perflutren je ml; weitere möglich
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge.
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: be imaging GmbH
Postort: Baden-Baden
Name: Bayer Vital GmbH
Postort: Leverkusen
Name: GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG
Postort: Braunschweig
Name: Bracco Imaging GmbH
Guerbet GmbH
Postort: Sulzbach/Ts.
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Name: CS Diagnostics GmbH
Postort: Neuss
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5
2
7
1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
BKK-Landesverband NORDWEST
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".