Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus Anlage 11 zu dieser Veröffentlichung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 2019-01-21-RPS-PLO-Open-House
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus Anlage 11 zu dieser Veröffentlichung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Näheres zu den betroffenen Wirkstoffen ergibt sich aus Anlage 11 zu dieser Veröffentlichung. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-24 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 017-035320
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung anfordern (Kontaktdaten E-Mail-Adresse: am_vertraege@rps.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s. u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 28.2.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 1.4.2019 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYQ5R
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung anfordern (Kontaktdaten E-Mail-Adresse: am_vertraege@rps.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s. u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 28.2.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 1.4.2019 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYQ5R
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe F
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Anwendung: Intraarteriell und intravenös und intrakavitär. Weitere möglich.
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe Q
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel.
Anwendung: Intravenöse Anwendung.
Anwendungsgebiete: Echokardiographie, weitere möglich.
Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Alle Wirkstoffe der ATC Gruppe V08DA möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist,
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage auf Verlangen der Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postort: Eisenberg
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK Hanseatische Krankenkasse
hkk (Handelskrankenkasse)
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postort: Wuppertal
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft
Postort: Bochum
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
BKK Landesverband Mitte
IKK Südwest
Postort: Saarbrücken
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Postort: Kassel
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postort: Mainz
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de🌏
: www.dak.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.hek.de🌏
: www.hkk.de🌏
: www.barmer.de🌏
: www.knappschaft.de🌏
: www.tk.de🌏
: www.bkkmitte.de🌏
: www.ikk-suedwest.de🌏
: www.svlfg.de🌏
: www.vdek.com🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYQ5R/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung anfordern (Kontaktdaten E-Mail-Adresse: am_vertraege@rps.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s. u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
1) Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen oder Gemeinschaften interessierter Unternehmen der jederzeitige Abschluss zu einem Vertrag zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland den Vertrag unter vorheriger Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung anfordern (Kontaktdaten E-Mail-Adresse: am_vertraege@rps.aok.de). Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes Unternehmen, das die Teilnahmebedingungen (s. u. III.) erfüllt sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte (jeweils fachgruppenbezogen) akzeptiert und dies jeweils durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die vorgegebenen Preise sind zu akzeptieren. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 23 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 28.2.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 28.2.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 1.4.2019 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
2) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 28.2.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 1.4.2019 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de
3) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der Rechtsprechung des EuGH zu open house- bzw. Zulassungs-Modellen folgen, ist damit nicht verbunden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de
Das Nähere zur Auftragsbeschreibung ergibt sich jeweils aus den abrufbaren Unterlagen, insbesondere der Angebotsaufforderung und den Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYQ5R
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“.
Quelle: OJS 2019/S 017-035320 (2019-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reagentien und Kontrastmittel
Referenznummer: 2019 02 22 BüV Kontrastmittel RPS
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen
Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen
Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reagentien und Kontrastmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reagentien und Kontrastmittel📦
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen
Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare Wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel.
Packungsgröße: Alle zugelassenen Packungsgrößen eines Wirkstoffs
Müssen angeboten werden.
Bezeichnung: Bariumsulfathaltige Kontrastmittel.
Anwendungsgebiete: Darstellung von Teilen des Verdauungstraktes.
Und/oder des gesamten Verdauungstrakts durch CT und/oder Röntgen, weitere möglich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-15 📅
Name: b. e. imaging GmbH
Postort: Baden-Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: b.e. imaging GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), als
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2019/S 041-092672 (2019-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2019-03-25-Kontrastmittel-RPS-PLO
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen zu verschiedenen Kontrastmittelwirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens, die zu Lasten der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland im SSB verordnet und abgegeben werden. Kontrastmittel jedes künftigen Vertragspartners können fachgruppenbezogen während der Vertragslaufzeit aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots durch die Vertragsärzte, die über diese wirtschaftlichen Bezugsquellen informiert werden, bestellt werden; sie gelten als wirtschaftlich. Vertragsärzte sind verpflichtet, ihren Bedarf an Kontrastmitteln aus einer Fachgruppe grundsätzlich mit den Produkten des Vertragspartners bzw. eines der Vertragspartner zu erfüllen. Für jede Fachgruppe gibt es einen festen, nicht verhandelbaren Vertragspreis.
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe H_6
Fachgruppe M_1
Fachgruppe M_2
Losnummer: 9
10
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe P_1
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe P_2
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Fachgruppe P_3
Losnummer: 13
14
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-15 📅
Name: Bracco Imaging Deutschland GmbH
Postanschrift: Max-Stromeyer-Str. 116
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Name: Curagita AG, Haus der Radiologie
Postanschrift: Ringstraße 19 B
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Name: Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH
Postanschrift: Robert-Florin-Straße 1
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46238
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-28 📅
Name: CS Diagnostics GmbH
Postanschrift: Stresemannallee 4c
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Name: Villié Handelsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zum Hospitalgraben 8
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Postanschrift: Dr. Rudolf-Eberle-Str. 8-10
Postleitzahl: 76534
Name: RöKoPrax GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 18
Postort: Blankenfelde-Mahlow
Postleitzahl: 15827
Name: Guerbet GmbH
Postanschrift: Otto-Volger-Str. 11
Postort: Sulzbach/Ts
Postleitzahl: 65843
Name: Bayer Vital GmbH
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 70 (Gebäude K56)
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51368
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Quelle: OJS 2019/S 063-146245 (2019-03-25)