Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise entsprechen § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)nachzuweisen. Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende gültige Bescheinigungen im Original oder Kopie vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung und ggf.- ummeldung,
— Eintragung in die Handwerkerrolle und/oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes,
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Vorraussetzungen für einen Ausschluss nach §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz, nicht vorliegen, der aktuelle GZR-Auszug wird durch die Vergabestelle für den Bieter eingeholt, der für den Zuschlag vorgesehen ist, für den benannten Nachauftragnehmer ist die Eintragung in die Handwerkerrolle einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können an Stelle der Nachweise der eigenen unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Angebotsschreiben EVM(B) Ang 213 EG unter Nr. 6 die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen sind,
— Erklärung des Bieters, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung des Bieters, das kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeldregelungen zu berücksichtigen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Referenzen 3 vergleichbarer Leistungen der vergangenen 5 Jahre mit Angabe der Auftraggeber, der Auftragshöhe, Ort und Zeit,
— Nachweis technischer Ausrüstung,
— Nachweis über Personal und aufsichtführendes Personal.