Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung: „IMVS.neu“, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“
0270.ZV-11-45-18”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung:...”
Kurze Beschreibung
Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung: „IMVS.neu“, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung: „IMVS.neu“, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
— Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware „IMVS.neu“ auf Dauer,
— Migration der Altdaten,
— Anwenderschulungen,
— Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk),
— Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware „IMVS.neu“ auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers,
— weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software „IMVS.neu“ auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Projekte zur Individualentwicklung von im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung installierten Fachanwendungen, die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme, Pflege und Support) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewichtung: 20 %),
— Angaben zum Qualitätsmanagement im Unternehmen und zur entsprechenden Qualifizierung des Personalsund der Prozesse (Gewichtung: 16 %),
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind nur Projekte zur Individualentwicklung von im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung installierten Fachanwendungen, die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme, Pflege und Support(Gewichtung: 64 %)
Die Bewertungskriterien und -maßstäbe sind in der Eignungsmatrix – Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungendargestellt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzende Ausführungen zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems siehe VI.3) Zusätzliche Angaben!”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über den durchschnittlichen (Gesamt-)Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über den durchschnittlichen (Gesamt-)Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Projekte zur Individualentwicklung von im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung installierten Fachanwendungen, die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme, Pflege und Support) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Hinsichtlich des Kriteriums zu 1. besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche(Gesamt-)Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 000 000,00 EUR pro Jahr betragen muss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich Softwareentwicklung – Entwickler;
2) Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich Softwareentwicklung – Entwickler;
2) Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich Softwareentwicklung –Projektmanager mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Projektmanagementumfeld;
3) Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich Softwareentwicklung– Anforderungsmanager mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Anforderungsmanagementumfeld;
4) Angaben zum Qualitätsmanagement im Unternehmen und zur entsprechenden Qualifizierung des Personals und der Prozesse;
5) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind nur Projekte zur Individualentwicklung von im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung installierten Fachanwendungen, die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme, Pflege und Support.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Hinsichtlich dieser Kriterien bestehen folgende Mindestanforderungen:
Zu 1.: Die Anzahl der Entwickler im Unternehmen muss derzeit mindestens 20...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Hinsichtlich dieser Kriterien bestehen folgende Mindestanforderungen:
Zu 1.: Die Anzahl der Entwickler im Unternehmen muss derzeit mindestens 20 betragen;
Zu 2.: Die Anzahl der Projektmanager mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Projektmanagementumfeld im Unternehmen muss derzeit mindestens 5 betragen;
Zu 3.: Die Anzahl der Anforderungsmanager mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Anforderungsmanagementumfeld im Unternehmen muss derzeit mindestens 3 betragen.
„Derzeit“ bedeutet jeweils im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zu 5. Es muss mindestens eine vergleichbare Unternehmensreferenz (Projekt zur Individualentwicklung von derzeit installierten Fachanwendungen, die mindestens folgende Tätigkeiten umfassen: Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme, Pflege und Support) aus den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung vorgelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-24
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
“Ergänzende Angaben zum Leistungszeitraum (vgl. Abschnitt II.2.7): Der Leistungsbeginn ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung im...”
Ergänzende Angaben zum Leistungszeitraum (vgl. Abschnitt II.2.7): Der Leistungsbeginn ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung im Jahr 2019 vorgesehen. Für Konzeption, Entwicklung und Lieferung der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ einschließlich der sonstigen Leistungen bis zur Abnahme ist mit einem Leistungszeitraum von 3 Jahren zu rechnen (spät möglichster Vertragserfüllungstermin: 31.12.2022). Soweit in der vom Auftragnehmer mit seinem Angebot vorgelegten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Termin- und Ressourcenplanung mit finalem Meilensteinplan ein früherer Vertragserfüllungstermin bestimmt ist, gilt dieser vorrangig. Für die anschließenden Pflege- und Supportleistungen einschließlich der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ist ein Leistungszeitraum von 48 Monaten ab Abnahme der Software vorgesehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem EVB-IT Erstellungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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Quelle: OJS 2019/S 078-186913 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung:...”
Kurze Beschreibung
Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung: „IMVS. neu“, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“ – Kurzbezeichnung: „IMVS. neu“ –, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
— Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware „IMVS. neu“ auf Dauer,
— Migration der Altdaten,
— Anwenderschulungen,
— Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk),
— Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware „IMVS. neu“ auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers,
— weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software „IMVS. neu“ auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen, insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 078-186913
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware „Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: adesso SE
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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Quelle: OJS 2020/S 016-034494 (2020-01-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Postanschrift: Odeonsplatz 3
Postleitzahl: 80539
Kontaktperson: G7 - Geschäftsstelle Digitalisierung des Asylverfahrens in Bayern
E-Mail: gsdas-by@stmi.bayern.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware "Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu"
0270.ZV-11-45-18” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support
der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu«
–, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur
Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
● Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer;
● Migration der Altdaten;
● Anwenderschulungen;
● Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk);
● Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers;
● weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der
Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die
Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen,
insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung
einschließlich ihrer Anlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-034494
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: G7-0943-2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der
Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen
sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/
mittelinstanz/vergabekammer/
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Quelle: OJS 2021/S 237-625458 (2021-12-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: G7 - Geschäftsstelle Digitalisierung des Asylverfahrens
URL: https://www.stmi.bayern.de/🌏
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der
Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen
sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/
mittelinstanz/vergabekammer/
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Quelle: OJS 2021/S 237-625462 (2021-12-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der
Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen
sind(§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten
Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Internetadresse der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 010-021763 (2022-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-12) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) beabsichtigt, mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren die Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support
der Individualsoftware »Integriertes Migrantenverwaltungssystem neu« – Kurzbezeichnung: »IMVS.neu«
–, einer Software zur Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten von Migranten sowie zur
Unterkunftsverwaltung und Gebührenabrechnung im Freistaat Bayern zu beschaffen.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
. Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware »IMVS.neu« auf Dauer;
. Migration der Altdaten;
. Anwenderschulungen;
. Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk);
. Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware »IMVS.neu« auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers;
. weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der
Software »IMVS.neu« auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers.
Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Die
Einzelheiten zu den vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in den beigefügten Vertragsunterlagen,
insbesondere den Vertragsbedingungen (EVB-IT Erstellungsvertrag) und der Leistungsbeschreibung
einschließlich ihrer Anlagen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 075-226246 (2023-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 168-529748 (2023-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-22) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 228-717804 (2023-11-22)