Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern (HWKs) wollen gemeinsam die erfolgreich etablierte Image- und Kommunikationskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“ zur beruflichen Bildung in Bayern fortsetzen und weiterentwickeln. Es geht dabei darum, die Chancen und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung gegenüber der Zielgruppe Eltern aufzuzeigen. Übergeordnetes Ziel ist es, die berufliche Bildung in der Gesellschaft als anerkannten und erfolgsversprechenden Ausbildungs- und Karriereweg deutlich stärker zu etablieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzeption und Umsetzung der Image- und Kommunikationskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“
2019MZU000009”
Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) e. V. sowie die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern (HWKs) wollen gemeinsam die erfolgreich etablierte Image- und Kommunikationskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“ zur beruflichen Bildung in Bayern fortsetzen und weiterentwickeln. Es geht dabei darum, die Chancen und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung gegenüber der Zielgruppe Eltern aufzuzeigen. Übergeordnetes Ziel ist es, die berufliche Bildung in der Gesellschaft als anerkannten und erfolgsversprechenden Ausbildungs- und Karriereweg deutlich stärker zu etablieren.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern (HWKs) wollen gemeinsam die erfolgreich etablierte Image- und Kommunikationskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“ zur beruflichen Bildung in Bayern fortsetzen und weiterentwickeln. Es geht dabei darum, die Chancen und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung gegenüber der Zielgruppe Eltern aufzuzeigen. Übergeordnetes Ziel ist es, die berufliche Bildung in der Gesellschaft als anerkannten und erfolgsversprechenden Ausbildungs- und Karriereweg deutlich stärker zu etablieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-02 📅
Datum des Endes: 2021-12-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Geplante Zahl: mind. 3 bis max. 5
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge 3 bis 5 Teilnehmer auswählen und bis zum 5.8.2019...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Geplante Zahl: mind. 3 bis max. 5
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge 3 bis 5 Teilnehmer auswählen und bis zum 5.8.2019 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweck gerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a) Crossmediale Kommunikation im Referenzprojekt (zu 25 %);
b) Kommunikationsmaßnahmen im Referenzprojekt (zu 25 %);
c) Referenzprojekte im Bereich Bildung (zu 25 %);
d) Referenzprojekte aus dem Bereich der unmittelbaren öffentlichen Verwaltung (zu 25 %).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt „Teilnahmeunterlagen"):
a) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Image- und Kommunikationskampagne) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Die Referenzen müssen noch nicht zwingend abgeschlossen sein.
Mindestvoraussetzung für die Referenzen:
— mindestens eine Referenz muss einen crossmedialen-Kommunikationsansatz darlegen.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung,
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der erbrachten Leistung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestvoraussetzung für die Referenzen:
— mindestens eine Referenz muss einen crossmedialen-Kommunikationsansatz darlegen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Scientology Schutzerklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-15 📅
“a) Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb: 26.6.2019;
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne...”
a) Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb: 26.6.2019;
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Teilnahmeunterlagen" beigefügte „Eigenerklärung";
c) Unterauftragnehmer.
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt „Teilnahmeunterlagen" bzw. „Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen;
d) Angebotshonorar: Unter Anerkennung der Tatsache, dass die Erstellung des Angebotes mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, wird denjenigen Bietern die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, aber die den Zuschlag auf ein wertungsfähiges Angebot nicht erhalten, eine Entschädigung von 4 000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt;
e) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt;
f) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 111-272585 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 596 500 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 111-272585
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Konzeption und Umsetzung der Image- und Kommunikationskampagne „Ausbildung macht Elternstolz“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dachcom.de GmbH
Postort: Lindau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lindau (Bodensee)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 4263651
Höchstes Angebot: 4279835
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 039-093014 (2020-02-21)