Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische
Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen zum Teilnahmeantrag, die bis zum 16.1.2020 gestellt werden, werden von der Vergabestelle
beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.
Der Referenzzeitraum der Eignungskriterien 2.1, 2.2 und 2.3 (Teilnahmewettbewerb) wurde auf 5 Jahre
erweitert. Die max. möglichen Punkte (5 Referenzen) wären auch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 3 Jahre erreichbar. Außerdem soll durch die Erweiterung des Referenzzeitraumes eine unnötige Verengung des Bieterwettbewerbs verhindert werden Der Referenzzeitraum für die Referenzen in der Angebotsphase soll ebenfalls 5 Jahre betragen. Diese wäre auch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 3 Jahre erbringbar. Durch die Erweiterung des Referenzzeitraumes soll eine unnötige Verengung des Bieterwettbewerbs verhindert werden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes wird die Eignung der Bieter festgestellt und eine Bewertung der
Bewerber durchgeführt. Es wird eine Rangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Angebotsunterlagen werden geprüft. Wir behalten uns vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote
zu vergeben. Wenn Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle fünf Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen, insofern es vorher zu keinem Ausschlussgrund kommt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode mit 7 % Schwankungsbereich.
Neben dem Preis werden weitere Zuschlagskriterien (Leistungskriterien) berücksichtigt. Hierzu zählen folgende Hauptkriterien, die ggf. hinsichtlich weiterer Unterkriterien mit Angebotsaufforderung konkretisiert werden können:
– Beurteilung des Grobkonzepts (Gewichtung 60),
– Referenzen: Fachliche Qualifikation des Projektteams (Gewichtung 20)
,
– Ablaufplan: Schritte der Kampagne inkl. Zeitplan (Gewichtung 20)
.
Nach Durchführung der einfachen Richtwertmethode erfolgt ein Stichentscheid zugunsten des
leistungsstärksten Angebotes.