Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2 208 m großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Referenznummer: Osdorfer1718
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2 208 m
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2 208 m
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2 208 m
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Die Grundstücke werden als eine Einheit im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten.
Es sind Konzepte gewünscht, die unter Einhaltung des Planungsrechts eine dauerhaft bezahlbare kulturelle Nutzung des Grundstücks mit dem Fokus der Bildenden Kunst sicherstellen.
Der Zuschlag erfolgt an das Konzept mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Bewertungskriterien. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 60 Jahre.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans XII-134b von 1973 der den gesamten Nordteil der Thermometersiedlung beinhaltet. Ein im Zuge des Konzeptverfahrens ermitteltes Vorhaben wird auf Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt.
Eine Neubebauung soll sich an den Maßzahlen der direkt südlich angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplans XII-134b orientieren. Demnach sind 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss oder 3 Vollgeschosse ohne Dach bzw. ohne Staffelgeschoss mit einer GFZ von ca. 0,8 in offener Bauweise denkbar.
Eine Neubebauung soll sich an den Maßzahlen der direkt südlich angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplans XII-134b orientieren. Demnach sind 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss oder 3 Vollgeschosse ohne Dach bzw. ohne Staffelgeschoss mit einer GFZ von ca. 0,8 in offener Bauweise denkbar.
Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 720 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Eigentümer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf dadurch abzuwenden, dass er die Verlängerung des Erbbaurechts um die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks zu dann marktüblichen Konditionen zu dann marktüblichen Konditionen anbietet. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Anspruch auf Entschädigung. Satz 1 und 2 gelten nur, wenn der Eigentümer die Verlängerung des Erbbaurechtes dem Erbbauberechtigten mindestens ein Jahr vor Ablauf des Erbbaurechts angeboten hat.
Der Eigentümer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf dadurch abzuwenden, dass er die Verlängerung des Erbbaurechts um die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks zu dann marktüblichen Konditionen zu dann marktüblichen Konditionen anbietet. Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Anspruch auf Entschädigung. Satz 1 und 2 gelten nur, wenn der Eigentümer die Verlängerung des Erbbaurechtes dem Erbbauberechtigten mindestens ein Jahr vor Ablauf des Erbbaurechts angeboten hat.
Zusätzliche Informationen:
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (s. „Checkliste“ im Exposé, Ziffer 12) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Selbstauskunft AN und Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ oder Eigenerklärung (wenn keine Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (s. „Checkliste“ im Exposé, Ziffer 12) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. „I.3) Kommunikation“ zur Verfügung.
Mindeststandards:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Die Höhe der Gesamtinvestitionskosten muss vollständig durch Finanzierungsnachweise aus Eigenkapital, Fördermitteln und Fremdkapital gedeckt sein (vgl. Formvorlage „Angebot Konzeptverfahren“ Ziffer 4).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Die Höhe der Gesamtinvestitionskosten muss vollständig durch Finanzierungsnachweise aus Eigenkapital, Fördermitteln und Fremdkapital gedeckt sein (vgl. Formvorlage „Angebot Konzeptverfahren“ Ziffer 4).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter/Bietergemeinschaften werden:
— auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes gem. gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen,
— auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes gem. gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen,
— auf die Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz und den Inhalt der Frauenförderverordnung hingewiesen,
— auf § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz hingewiesen.
Für die Mitglieder von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jedes Mitglied zu erfüllen. Einzelheiten ergeben sich aus den zuvor genannten Gesetzen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt II.2.5): Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Zu Pkt II.2.5): Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis 3.2.2020, 10:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin elektronisch einzusehen sind.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis 3.2.2020, 10:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin elektronisch einzusehen sind.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind dazu aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche unverzüglich gegenüber der Vergabestelle schriftlich anzuzeigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind dazu aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche unverzüglich gegenüber der Vergabestelle schriftlich anzuzeigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann.
Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren und die Ausarbeitung von Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben werden würde.
Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt.
Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Angebote eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft sind i. d. R. unzulässig und deshalb auszuschließen.
Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu rügen:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB,
— teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB,
— ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 203-493225 (2019-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2
großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die
eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines
Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2
großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die
eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines
Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis(Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis(Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2
großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die
eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines
Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2 großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca. 2.208 m2 großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden künstlerischen Nutzung.
Zusätzliche Informationen:
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis(Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis(Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtbau, Architektur, Freiraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energiestandard
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes in Bezug auf den Zeit-Maßnahmen-Plan, das Finanzierungskonzept, das Bebauungs- und Nutzungskonzept sowie den Energiestandard
Preis (Gewichtung): 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-31 📅
Name: Eine für Alle eG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).