Kooperation im Bereich der Radiologie zur Versorgung der stationären Patienten des Donauisar Klinikums Dingolfing mit MRT-Leistungen. Das medizinische Großgerät (MRT) ist zu beschaffen und zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kooperation Radiologie Deggendorf
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Produkte/Dienstleistungen: LA39
📦
Kurze Beschreibung:
“Kooperation im Bereich der Radiologie zur Versorgung der stationären Patienten des Donauisar Klinikums Dingolfing mit MRT-Leistungen. Das medizinische...”
Kurze Beschreibung
Kooperation im Bereich der Radiologie zur Versorgung der stationären Patienten des Donauisar Klinikums Dingolfing mit MRT-Leistungen. Das medizinische Großgerät (MRT) ist zu beschaffen und zu betreiben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: LA39
📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Donauisar Klinikum Dingolfing
Teisbacher Straße 1
84130 Dingolfing
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Kooperation im Bereich der Radiologie zur Versorgung der stationären Patienten des Auftraggebers...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Kooperation im Bereich der Radiologie zur Versorgung der stationären Patienten des Auftraggebers mit MRT-Leistungen. Das medizinische Großgerät (MRT) ist durch den Auftraggeber auf dessen Kosten zu beschaffen und zu betreiben. Die Durchführung der MRT-Untersuchungen von stationären Patienten des Auftragnehmers erfolgt gegen Erstattung einer Einzelleistungsvergütung nach GOÄ. Zugleich wird dem Auftragnehmer die Option eingeräumt, einen ambulanten Praxisbetrieb (VT inkl. Mamma-Screening) zu implementieren (Ausgestaltung durch einen Anbau an das Klinikgebäude). Das CT der Praxis soll für ein entsprechendes Ausfallkonzept des Auftraggebers zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der 8-jährigen Vertragslaufzeit kann die Laufzeit einmalig um weitere 2 Jahre seitens des Auftraggebers verlängert werden; nach Ablauf der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der 8-jährigen Vertragslaufzeit kann die Laufzeit einmalig um weitere 2 Jahre seitens des Auftraggebers verlängert werden; nach Ablauf der Befristung wird der Kooperationsvertrag nicht unbefristet weitergeführt. Die Verlängerung wird spätestens mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf des Vertrages seitens des Auftraggebers dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jede Person, die für die Leistungserbringung medizinisch verantwortlich sein wird, muss die Weiterbildung zum/r Facharzt/ Fachärztin für Radiologie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jede Person, die für die Leistungserbringung medizinisch verantwortlich sein wird, muss die Weiterbildung zum/r Facharzt/ Fachärztin für Radiologie erfolgreich absolviert haben
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Wertes und des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach beruflicher Qualifikation mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestkriterien gelten eine (1) Referenz für radiologische Leistungen in/für Krankenhäuser(n) und ein (1) im Unternehmen/in der Praxis tätiger Facharzt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestkriterien gelten eine (1) Referenz für radiologische Leistungen in/für Krankenhäuser(n) und ein (1) im Unternehmen/in der Praxis tätiger Facharzt für Radiologie. Es muss ein MRT mit einer Feldstärke von mindestens 1,5 Tesla und der Möglichkeit der Herzschnittbildgebung installiert und betrieben werden. Das MRT muss den Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und den Anforderungen an Komplexbehandlungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Auftragnehmer muss ein Verfahren zur Verfügung stellen, welches die Auftragsannahme und KIS-kompatible Befundung in elektronischer Form ermöglicht.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Erforderlich ist die Berechtigung für das Führen des Titels „Facharzt/ Fachärztin für Radiologie (Radiologe/ Radiologin)“ nach der darauf anwendbaren...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Erforderlich ist die Berechtigung für das Führen des Titels „Facharzt/ Fachärztin für Radiologie (Radiologe/ Radiologin)“ nach der darauf anwendbaren Weiterbildungsordnung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-13
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mimttelinstanz/Vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die maßgeblichen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer normiert § 160 GWB wie folgt:
Nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die maßgeblichen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer normiert § 160 GWB wie folgt:
Nach § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabevorschriften erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unzulässigkeit gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bismarckstraße 57
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 52413007171📞
E-Mail: viertel@wrg-rechtsanwaelte.de📧
Fax: +49 52413007172 📠
URL: www.wrg-rechtsanwaelte.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 213-522884 (2019-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-22) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 213-522884
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die maßgeblichen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer normiert § 160 GWB wie folgt:
Nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die maßgeblichen Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer normiert § 160 GWB wie folgt:
Nach § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabevorschriften erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unzulässigkeit gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 017-037315 (2020-01-22)