Bereitstellung von Finanzmitteln für den Betrieb der Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG sowie für die Ausgründung von inkubierten Projekten über den Zeitraum von 4 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kooperationsvertrag 2020-2023
Produkte/Dienstleistungen: Bank- und Investmentdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Bereitstellung von Finanzmitteln für den Betrieb der Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG sowie für die Ausgründung von inkubierten Projekten über...”
Kurze Beschreibung
Bereitstellung von Finanzmitteln für den Betrieb der Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG sowie für die Ausgründung von inkubierten Projekten über den Zeitraum von 4 Jahren.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bonner Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG widmet sich der Inkubation von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bonner Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG widmet sich der Inkubation von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, industriellen Forschung sowie experimentellen Entwicklung in dem Bereich Life Science (Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik) mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung gewerblicher Schutzrechte. Das in enger Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft entwickelte Konzept der Inkubation und intensiven Begleitung von wissenschaftlichen Projekten ist in Deutschland einmalig. Der LSI beabsichtigt, mit einem externen Partner bei der Ausgründung von inkubierten Geschäftsideen zu kooperieren.Dieser Auftragnehmer soll im Falle der Ausgründung die Gesellschaften bei der Gründung unterstützen, sie mit Kapital ausstatten und weitere Investoren für die betreffenden Projekte gewinnen. Er verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Geldmittel bereit zu halten. Deren Höhe ist vom Bieter im Angebot zu beziffern, wobei eine Mindestanforderung in Höhe von 2 400 000 EUR besteht. Zusätzlich trägt der Auftragnehmer die Kosten für den Betrieb des Inkubators in Höhe von jährlich mindestens 620 000 EUR, d. h. insgesamt 2 480 000 EUR. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Im Gegenzug erhält der Auftragnehmer ein Exklusivrecht im Hinblick auf die Ausgründungen der Projektteams des LSI. Auch hierzu ergibt sich Näheres aus den Vergabeunterlagen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vorlage der Anlage „Erklärung zu Ausschlussgründen“
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage der Anlage „Referenz“ mit Nachweis der Durchführung eines vergleichbaren Auftrags.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“a) Das Ende der Leistungserbringung im Referenzauftrag darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre zurückliegen;
b) Der Auftrag muss die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Das Ende der Leistungserbringung im Referenzauftrag darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre zurückliegen;
b) Der Auftrag muss die Zusammenarbeit mit einem Inkubator beinhalten;
c) Der Auftrag muss inkubierte Projekte betreffen, die in der Regel bereits Fördergelder erhalten haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-19
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-19
09:30 📅
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt und erselbst kein öffentlicher Auftraggeber ist. Die...”
Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt und erselbst kein öffentlicher Auftraggeber ist. Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke der Ansprache eines größtmöglichen Bieterkreises und ohne Verpflichtung hierzu. Subjektive Rechte der Bieter werden hierdurch nicht begründet. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber finanziert den Betrieb des Inkubators auch aus anderen Mitteln. Von der Gewährung dieser Mittel hängt es ab, ob der ausgeschriebene Kooperationsvertrag abgeschlossen werden kann. Derzeit ist die Finanzierung noch nicht vollständig sichergestellt, der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass dies kurzfristig geschieht. Er behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass insbesondere die benötigten öffentlichen Mittel nicht bis Ablauf der Bindefrist verbindlich zugesagt sind.
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Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkammer Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 236-579151 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Marion Schink
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 480 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bonner Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG widmet sich der Inkubation von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bonner Life Science Inkubator Betriebs GmbH & Co. KG widmet sich der Inkubation von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung, industriellen Forschung sowie experimentellen Entwicklung in dem Bereich Life Science (Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik) mit dem Ziel der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung gewerblicher Schutzrechte. Das in enger Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft entwickelte Konzept der Inkubation und intensiven Begleitung von wissenschaftlichen Projekten ist in Deutschland einmalig. Der LSI beabsichtigt, mit einem externen Partner bei der Ausgründung von inkubierten Geschäftsideen zu kooperieren. Dieser Auftragnehmer soll im Falle der Ausgründung die Gesellschaften bei der Gründung unterstützen, sie mit Kapital ausstatten und weitere Investoren für die betreffenden Projekte gewinnen. Er verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Geldmittel bereit zu halten. Deren Höhe ist vom Bieter im Angebot zu beziffern, wobei eine Mindestanforderung in Höhe von 2 400 000 EUR besteht. Zusätzlich trägt der Auftragnehmer die Kosten für den Betrieb des Inkubators in Höhe von jährlich mindestens 620 000 EUR, d. h. insgesamt 2 480 000 EUR. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Im Gegenzug erhält der Auftragnehmer ein Exklusivrecht im Hinblick auf die Ausgründungen der Projektteams des LSI. Auch hierzu ergibt sich Näheres aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 236-579151
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kooperationsvertrag 2020-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LSI Pre-Seed-Fonds GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Allee 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22822779010📞
E-Mail: fregien@life-science-inkuator.de📧
Fax: +49 22822779029 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.life-science-inkubator.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 480 000 💰
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt und er selbst kein öffentlicher Auftraggeber ist. Die...”
Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt und er selbst kein öffentlicher Auftraggeber ist. Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke der Ansprache eines größtmöglichen Bieterkreises und ohne Verpflichtung hierzu. Subjektive Rechte der Bieter werden hierdurch nicht begründet. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. 2 der Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-148845 (2020-03-25)