Kramertunnel mit Anschlussstelle Garmisch/Burgrain:
— Tunnelbauwerk, Länge = 3 609 m,
— Grundwasserwanne, Länge = 194 m, mit Brücke über die Grundwasserwanne,
— Erd- und Straßenbau im Bereich der Anschlussstelle Garmisch/Burgrain,
— Ausführungsplanung für Ingenieurbauwerke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kramertunnel mit Anschlussstelle Garmisch/Burgrain
WM17B100325-3
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Kramertunnel mit Anschlussstelle Garmisch/Burgrain:
— Tunnelbauwerk, Länge = 3 609 m,
— Grundwasserwanne, Länge = 194 m, mit Brücke über die...”
Kurze Beschreibung
Kramertunnel mit Anschlussstelle Garmisch/Burgrain:
— Tunnelbauwerk, Länge = 3 609 m,
— Grundwasserwanne, Länge = 194 m, mit Brücke über die Grundwasserwanne,
— Erd- und Straßenbau im Bereich der Anschlussstelle Garmisch/Burgrain,
— Ausführungsplanung für Ingenieurbauwerke.
— Tunnelbauwerk, Länge = 3 609 m, Regelquerschnitt RQ 11t; mit Pannenbuchten, Querschlägen zum parallel verlaufenden Rettungsstollen und Lüftungsbauwerk.
Ferner sind noch 349 m des insgesamt 3 703 m langen Rettungsstollens bergmännisch aufzufahren (die übrige Strecke des Rettungsstollens wurde bereits 2011-2013 aufgefahren).
Rettungsstollen: Lichtraumprofil = 3,50 x 3,50 m, mit Stollenaufweitungen an jedem Querschlag.
Querschläge: Lichtraumprofil = abwechselnd 2,25 x 2,25 m und 3,50 x 3,50 m.
Innenausbau von Tunnel, Rettungsstollen und Lüftungsbauwerk.
Portalbauwerke, Betriebsgebäude, Absetz-/Rückhaltebecken, Löschwasserbehälter
— Grundwasserwanne, Länge = 194 m, lichte Weite = 12,43 m, mit Bohrpfahlumschließung und innenliegender wasserdichter Wanne; Brücke über die Grundwasserwanne,
— Erd- und Straßenbau zur Herstellung der Anschlussstelle Garmisch/Burgrain,
— Verbreiterung des bestehenden Straßendamms der B23 auf rd. 300 m Länge,
— Ausführungsplanung für alle Ingenieurbauwerke.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Keine
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921760📞
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Weilheim
Postanschrift: Münchener Straße 39
Postort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8819900📞
E-Mail: poststelle@stbawm.bayern.de📧
Fax: +49 8819901000 📠
Quelle: OJS 2019/S 006-008498 (2019-01-08)