Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von Lkw und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstraße 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171-431653📞
E-Mail: dennis.dahlke@bge.de📧
Fax: +49 5171-431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: https://www.bge.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96889974🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Krananlagen für Umladehalle und Sonderbehandlungsraum für Schachtanlage Konrad 2”
Produkte/Dienstleistungen: Laufkräne📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von Lkw und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung: Siehe LB
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Definitive Festlegung des Ausführungszeitraum erfolgt im Verhandlungsverfahren. Die genannten Daten gelten als grobe Orientierung.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5 umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt wird der Umsatz mit Kranen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5 umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt wird der Umsatz mit Kranen in kerntechnischen Einrichtungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124.
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Ausweisung der anteiligen Umsätze...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Ausweisung der anteiligen Umsätze vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio. EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio. EUR,
— Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
“Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen Anlagen einen...”
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen Anlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 3 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i. V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-14
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2019/S 236-577497 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von beweglichen technischen Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von LkW und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10790819.73 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laufkräne📦
Beschreibung der Beschaffung: Siehe LB.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 236-577497
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Krananlagen für Umladehalle und Sonderbehandlungsraum für Schachtanlage Konrad 2”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STEAG Energy Services GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10790819.73 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2021/S 010-015983 (2021-01-12)