Krananlagen für Umladehalle und Sonderbehandlungsraum für Schachtanlage Konrad 2

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von Lkw und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-03 Auftragsbekanntmachung
2021-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laufkräne
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von Lkw und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laufkräne 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstraße 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: https://www.bge.de/ 🌏
E-Mail: dennis.dahlke@bge.de 📧
Telefon: +49 5171-431653 📞
Fax: +49 5171-431502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96889974 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-06 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 236-577497
ABl. S-Ausgabe: 236

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe LB
Beschreibung der Verlängerungen:
Definitive Festlegung des Ausführungszeitraum erfolgt im Verhandlungsverfahren. Die genannten Daten gelten als grobe Orientierung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124.
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Ausweisung der anteiligen Umsätze vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio. EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio. EUR,
— Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards:
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen Anlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mind. 3 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i. V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5 umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt wird der Umsatz mit Kranen in kerntechnischen Einrichtungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96889974 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: OJS 2019/S 236-577497 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von beweglichen technischen Anlagen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von LkW und Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen, sowie Betriebsabfälle handhaben.
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Gesamtwert des Auftrags: 10790819.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von beweglichen technischen Anlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laufkräne 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-015983
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 236-577497
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe LB.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-11 📅
Name: STEAG Energy Services GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10790819.73 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr.2 GWB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 010-015983 (2021-01-12)