Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von LKW oder Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen sowie Betriebsabfälle handhaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1653📞
E-Mail: dennis.dahlke@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56516999🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krananlagen Umladehalle und Sonderbehandlungsraum für Schachtanlage Konrad 2
Produkte/Dienstleistungen: Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad wird in der Umladehalle Konrad 2 eine Krananlage benötigt. Die Krananlage soll aus 2 annähernd baugleichen Brückenkranen bestehen, die mit entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen versehen sind, um Endlagergebinde von LKW oder Bahnwaggons auf Plateauwagen umzuladen. Weiterhin ist ein Brückenkran für den Sonderbehandlungsraum vorgesehen. Dieser soll mit den entsprechenden Lastaufnahmeeinrichtungen ausgerüstet, Endlagergebinde die einer Sonderbehandlung unterzogen werden sollen sowie Betriebsabfälle handhaben.
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter, Bleckenstedt
Beschreibung der Beschaffung: Siehe LB.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Definitive Festlegung des Ausführungszeitraum erfolgt im Verhandlungsverfahren. Die genannten Daten gelten als grobe Orientierung.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5 umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt wird der Umsatz mit Kranen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wenn mehr als 5 Teilnahmeanträge vorliegen, werden die 5 umsatzstärksten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Berücksichtigt wird der Umsatz mit Kranen in kerntechnischen Einrichtungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/ Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/ Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/ Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlußgründennach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf derTeilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/ Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) — Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahreunter Ausweisung der anteiligen Umsätze für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate) — Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahreunter Ausweisung der anteiligen Umsätze für Vergleichbare Bauleistungen,
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer Betriebhaftpflichtversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio EUR,
— Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
“Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen Anlagen einen...”
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Lieferung und Montage von Krananlagen in kerntechnischen Anlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. EUR (ohne Ersatzteile und Reparaturen) erzielt haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Teilnahmeunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i. V. m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-20
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nach folgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenten geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 159-391931 (2019-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-26) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 159-391931
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nach folgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenten geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2019/S 188-456531 (2019-09-26)