Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es muss mindestens eine bedingungsgemäße Referenz vorgelegt werden.
Inhaltlich werden an die Referenz folgende Anforderungen gestellt:
− Bedingungsgemäße Referenzen beziehen sich auf Lieferleistungen für Krankentragen (auch Fahrtragen für den Rettungsdienst) oder Krankentragenfahrgestelle,
− Der Auftragswert der Referenzleistung muss mindestens 200 000 EUR betragen. Falls eine Referenz über diesen Auftragswert nicht gegeben werden kann, können anstelle einer Referenz auch mehrere Referenzen eingereicht werden, sofern alle Leistungen innerhalb eines Jahres erbracht wurden und die Summe der Auftragswerte mindestens 200 000 EUR beträgt,
− Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (vor Ablauf der Angebotsfrist) erfolgt sein.
Jede eingereichte Referenz muss folgende formale Anforderungen erfüllen:
− Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten),
− Angabe des Werts der Leistung (in EUR),
− Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung,
− Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin der Leistung mit Kontaktdaten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, genannte Referenzen zu verifizieren. Eine Kontaktinformation (telefonisch/E-Mail) der Empfängerin soll daher angegeben werden. Die Kontaktdaten müssen nicht zwingend natürliche Personen benennen, müssen aber die Überprüfung der Referenz ermöglichen (z. B. funktionale E-Mail-Adresse des Referats/Abteilung). Falls die Weitergabe von Kontaktdaten nicht möglich ist, muss die Angabe der Empfängerin so exakt sein, dass die Auftraggeberin die Kontaktdaten selbst ermitteln kann (d. h. exakte Angabe der Organisationseinheit, z. B. Referat oder Arbeitsgruppe, und Lieferadresse).
Die Nennung einer Empfängerin der Leistung ist zwingend erforderlich, da ansonsten eine Überprüfung der Referenz nicht möglich ist. Sofern es sich bei Referenzen um die Weitergabe vertraulicher oder personenbezogener Daten handelt, ist seitens der Bieterin die Erlaubnis des Referenzgebers einzuholen.
Es wird zwar nur eine bedingungsgemäße Referenz gefordert, da nach aktueller Rechtsprechung aber das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss der Bieterin nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle, mehrere bzw. alle als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Anzahl an Referenzen ist nach oben hin nicht begrenzt.