Krankentragen-Fahrgestell

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Krankentragen-Fahrgestell (Rahmenvereinbarung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-27 Auftragsbekanntmachung
2019-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Handwagen
Referenznummer: B 19.16 - 7055/18/VV: 2
Kurze Beschreibung: Krankentragen-Fahrgestell (Rahmenvereinbarung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Handwagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbahren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b19.16@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2740 📞
Fax: +49 2289910610-2740 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=266653 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-304788
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Abrufberechtigte Behörden siehe: VI.3)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Krankentragenfahrgestelle für die im Zivil- und Katastrophenschutz verwendeten Klapptragen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen: Abrufberechtigte Behörden siehe: VI.3)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn und evtl. restliches Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Die »Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende (VU 4)« ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch:
— Mindestumsatz,
— Mitarbeiterzahl.
Mindeststandards:
Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 750 000 EUR getätigt haben und mind. 3 feste Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Für diese Angaben ist die Anlage »Angaben Unternehmensdaten« (VU 3) zu nutzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird der Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeitwird gefordert durch
— Referenzen.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine bedingungsgemäße Referenz vorgelegt werden.
Inhaltlich werden an die Referenz folgende Anforderungen gestellt:
− Bedingungsgemäße Referenzen beziehen sich auf Lieferleistungen für Krankentragen (auch Fahrtragen für den Rettungsdienst) oder Krankentragenfahrgestelle,
− Der Auftragswert der Referenzleistung muss mindestens 200 000 EUR betragen. Falls eine Referenz über diesen Auftragswert nicht gegeben werden kann, können anstelle einer Referenz auch mehrere Referenzen eingereicht werden, sofern alle Leistungen innerhalb eines Jahres erbracht wurden und die Summe der Auftragswerte mindestens 200 000 EUR beträgt,
Mehr anzeigen
− Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre (vor Ablauf der Angebotsfrist) erfolgt sein.
Jede eingereichte Referenz muss folgende formale Anforderungen erfüllen:
− Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten),
− Angabe des Werts der Leistung (in EUR),
− Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung,
− Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin der Leistung mit Kontaktdaten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, genannte Referenzen zu verifizieren. Eine Kontaktinformation (telefonisch/E-Mail) der Empfängerin soll daher angegeben werden. Die Kontaktdaten müssen nicht zwingend natürliche Personen benennen, müssen aber die Überprüfung der Referenz ermöglichen (z. B. funktionale E-Mail-Adresse des Referats/Abteilung). Falls die Weitergabe von Kontaktdaten nicht möglich ist, muss die Angabe der Empfängerin so exakt sein, dass die Auftraggeberin die Kontaktdaten selbst ermitteln kann (d. h. exakte Angabe der Organisationseinheit, z. B. Referat oder Arbeitsgruppe, und Lieferadresse).
Mehr anzeigen
Die Nennung einer Empfängerin der Leistung ist zwingend erforderlich, da ansonsten eine Überprüfung der Referenz nicht möglich ist. Sofern es sich bei Referenzen um die Weitergabe vertraulicher oder personenbezogener Daten handelt, ist seitens der Bieterin die Erlaubnis des Referenzgebers einzuholen.
Mehr anzeigen
Es wird zwar nur eine bedingungsgemäße Referenz gefordert, da nach aktueller Rechtsprechung aber das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss der Bieterin nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle, mehrere bzw. alle als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Anzahl an Referenzen ist nach oben hin nicht begrenzt.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Lieferklausel. Incoterms(R) 2010 DDP für Lieferadressen innerhalb der BRD

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=266653 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vor Auftragserteilung findet eine Baumusterprüfung statt.
Es wird Güteprüfung bei der Auftragnehmerin/Herstellerin vereinbart.
Abrufberechtigt sind das Beschaffungsamt des BMI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Weiterhin sind abrufberechtigt die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder (oberste, untere Katastrophenschutzbehörden, falls nach Landesgesetz vorgesehen auch Mittelbehörden), d. h. Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW:die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die egierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Mehr anzeigen
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,das sind gem. § 3 KatSG Berlin:die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.
Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.
Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Mehr anzeigen
Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Mehr anzeigen
Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Die Auftraggeberin kann weitere Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung als weitere Bestellerinnen benennen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Mehr anzeigen
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 125-304788 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 660 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-515911
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 125-304788
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Abrufberechtigte Behörden siehe: VI.3) Der unter II.1.7) angegebene Auftragswert gibt den Gesamtwert der Rahmenvereinbarung wieder und berücksichtigt das gesamte geschätzte Abrufvolumen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Der unter II.1.7) angegebene Auftragswert gibt den Gesamtwert der Rahmenvereinbarung wieder und berücksichtigt das gesamte geschätzte Abrufvolumen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn und restliches Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Name: Dönges
Postanschrift: Jägerwald 11
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42897
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21915626129 📞
E-Mail: afu@doenges-rs.de 📧
Land: Remscheid, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://shop.doenges-rs.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 660 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der nicht elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Angabe unter V.2.2) aus techn. Gründen.
Tag des Vertragsabschluss (V.2.1) ist der 9.10.19, die Angabe unter V.2.1) erfolgt aus technischen Gründen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 211-515911 (2019-10-29)