Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Verbleiben nach der vorgenannten Prüfung 10 oder weniger Bewerber in der Wertung, so werden diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 10 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 10 grundsätzlich geeigneten Bewerbern wird anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll (§ 51 Abs. 2 VgV). In diesem Fall werden die 10 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktwerten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Dabei erfolgt die folgende Bewertung:
Kriterium 1: Anzahl der Geschäftsbesorgung von Krankenhausbetrieben einschließlich Stellen der Geschäftsführung
Der Auftraggeber bewertet Referenzprojekte betreffend die Geschäftsbesorgung von Krankenhausbetrieben einschließlich der Stellung der Geschäftsführung aus den letzten 5 Jahren wie folgt:
— je Referenz 10 Punkte, wenn der Krankenhausbetrieb mehrheitlich in kommunaler Eigentümerstruktur ist (mehr als 50 % beim kommunalen Partner),
— je Referenz 5 Punkte, wenn der Krankenhausbetrieb mehrheitlich nicht in kommunaler Eigentümerstruktur ist (weniger als 50 % beim kommunalen Partner).
Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 50. Die zur Erfüllung der Mindestanforderungen angegebenen Referenzen sind berücksichtigungsfähig. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht den Mindestanforderungen gem. Zif. III.1.3.2) genügen. Mehr als fünf Referenzen führen zu keiner Besserbewertung.
Kriterium 2: Vertragslaufzeit
Der Auftraggeber bewertet Referenzprojekte betreffend die Geschäftsbesorgung von Krankenhausbetrieben einschließlich der Stellung der Geschäftsführung aus den letzten 5 Jahren wie folgt:
— je Referenz 5 Punkte bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 18 Monaten bis 36 Monaten,
— je Referenz 10 Punkte bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 36 Monaten.
Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt 50. Die zur Erfüllung der Mindestanforderungen angegebenen Referenzen sind berücksichtigungsfähig. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht den Mindestanforderungen gem. Zif. III.1.3.2) genügen. Mehr als fünf Referenzen führen zu keiner Besserbewertung.
Die in den Kriterien 1 und 2 erreichten Punktzahlen werden addiert. Die erzielte Gesamtpunktzahl ergibt die Punktzahl des Teilnahmeantrags (max. 100 Punkte). Bei Punktgleichheit gibt der höhere Punktwert des Kriteriums 1 den Ausschlag. Ergibt sich auch daraus eine Punktegleichheit, entscheidet das Los. Auf die Regelung in § 75 Abs. 6 VgV wird hingewiesen.