Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Anzahl an beschäftigte Mitarbeiter:
Mindestens 3 mit vergleichbaren Leistungen betraute Ingenieure (Dipl.-Ing./Master oder vergleichbar)
Dieses Wertungskriterium unterliegt der Punktwertung. Es wird mind. 1 Punkt vergeben. Dabei wird bei der Wertung die tatsächliche Anzahl der aller festangestellten Ingenieure gewertet (auch Bachelor o. vergleichbar). Die Mindestanzahl an Dipl.-Ing./Master (o. vergleichbar) muss jedoch 3 betragen (siehe Bewertungsmatrix).
Zu 4) Bewertungskriterien der Referenzen
Es werden alle 3 Referenzen gewertet. Jede Referenz muss die LPH 5 beinhalten. Die weiteren Mindeststandards sind durch alle Referenzen mind. einmal abzubilden. Sollte eine der Mindeststandards nicht abgebildet werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Bei den Bewertungskriterien mit Punktvergabe ist in jedem Kriterium mindestens 1 Punkt zu erreichen.
Mindeststandards:
— mindestens eine Referenz nach öffentlichen Vergabevorschriften für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB,
— mindestens eine Referenz als Neubau Passivhaus. Diese Referenz muss mindestens die LPH 5-8 beinhalten,
— mindestens eine Referenz mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad (Honorarzone II oder höher),
— mindestens eine Referenz: Bau einer Sporthalle,
— mindestens eine Referenz: Versammlungsstätte nach H-VStättR (oder vergleichbar),
— mind. eine Referenz: Bau einer Mehrzweckhalle,
— bei mindestens einer Referenzen: Baukosten (KG 400) >= 2 Mio. EUR (brutto),
— mindestens eine Referenz mit einer Grundfläche >= 1 500 m,
— Planung von Blitzschutz/Erdung,
— Planung von Sicherheitsstromversorgung,
— Planung von Grundbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung,
— Planung von Brandmeldeanlagen,
— Planung von Elektronische Schließanlage,
— Planung von Medientechnik mit Projektion/Beschallung,
— Abbildung der Leistungsphasen 1-8 (aufgeteilt auf alle Referenzprojekte).
Nach Abbildung der Mindeststandards in jeweils mind. einer der eingereichten Referenzen werden alle 3 Referenzen anhand folgender Punktkriterien bewertet.
Bei den Kriterien ist jeweils mindestens 1 Punkt zu erreichen. Sollte nicht mind. 1 Punkt erreicht werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Bearbeitete Leistungsphase (1-9 Punkte),
— Erbrachter Leistungsumfang (BGF) (1-3 Punkte),
— Baukosten (KG 400) (1-3 Punkte),
— Qualität der technischen Anlagen (1-3 Punkte).
(siehe Bewertungsmatrix der Eignungskriterien)