Kunst am Bau, Gebäude 15.21 BioC

Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau

Kunst am Bau, Gebäude 15.21 BioCampus:
Der Auslober beabsichtigt die Gestaltung geschossübergreifender künstlerischer Elemente ausschließlich im Bereich des Atriums. Die Gestaltung soll neben skulpturalen oder farbigen Komponenten eine Lichtinstallation zum Ziel haben. Die architektonischen und technischen Gegebenheiten und die Funktion des Atriums als Zugang und als zentraler Ort des Gebäudes sind bei der künstlerischen Gestaltung zu berücksichtigen. Die gestalterische Ausformulierung des Beleuchtungskonzepts des Atriums ist Bestandteil der Aufgabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kunstwerke
Referenznummer: B60/42219045
Kurze Beschreibung:
Kunst am Bau, Gebäude 15.21 BioCampus: Der Auslober beabsichtigt die Gestaltung geschossübergreifender künstlerischer Elemente ausschließlich im Bereich des Atriums. Die Gestaltung soll neben skulpturalen oder farbigen Komponenten eine Lichtinstallation zum Ziel haben. Die architektonischen und technischen Gegebenheiten und die Funktion des Atriums als Zugang und als zentraler Ort des Gebäudes sind bei der künstlerischen Gestaltung zu berücksichtigen. Die gestalterische Ausformulierung des Beleuchtungskonzepts des Atriums ist Bestandteil der Aufgabe.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kunstwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Postleitzahl: 52425
Postort: Jülich
Kontakt
Internetadresse: http://www.fz-juelich.de 🌏
E-Mail: n.kleusch@fz-juelich.de 📧
Telefon: +49 2461/613038 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35893886 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 149-367379
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Jurymitglieder: — Herr Jürgen Minkus, — Vorsitzender d Gestaltungsbeirats Stadt Köln, Herr Professor Dr. Michael Bott, — Nutzer (IBG-1), Herr John Jaspers, — Direktor Zentrum f Internationale Lichtkunst Unna, — Kunsthistoriker, Herr Robin Uber, — Lichtplaner, Herr Harald Lange, — FZJ, Herr Eckart Rohde, — Architekten, Herr Hendrik Grote, — Bundesministerium f Bildung u Forschung, Andreas Kaiser Künstler.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kunst am Bau, Gebäude 15.21 BioCampus:
Der Auslober beabsichtigt die Gestaltung geschossübergreifender künstlerischer Elemente ausschließlich im Bereich des Atriums. Die Gestaltung soll neben skulpturalen oder farbigen Komponenten eine Lichtinstallation zum Ziel haben. Die architektonischen und technischen Gegebenheiten und die Funktion des Atriums als Zugang und als zentraler Ort des Gebäudes sind bei der künstlerischen Gestaltung zu berücksichtigen. Die gestalterische Ausformulierung des Beleuchtungskonzepts des Atriums ist Bestandteil der Aufgabe.
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Geschätzter Gesamtwert: 177 534 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auslober beabsichtigt die Gestaltung geschossübergreifender künstlerischer Elemente ausschließlich im Bereich des Atriums. Die Gestaltung soll mit skulpturalen und/ oder farbigen Komponenten eine Lichtinstallation zum Ziel haben. Die architektonischen und technischen Gegebenheiten und die Funktion des Atriums als Zugang und als zentraler Ort des Gebäudes sind bei der künstlerischen Gestaltung zu berücksichtigen. Die Fortführung der gestalterischen Ausformulierung des Beleuchtungskonzepts des Atriums ist Bestandteil der Aufgabe. Das in den Plänen und den Visualisierungen dargestellte Beleuchtungskonzept erfüllt die technischen und rechtlichen Anforderungen und ist Bestandteil bereits erfolgter Beauftragungen. Modifizierungen durch den künstlerischen Beitrag, im Sinne eines integrierten Gesamtlichtkonzepts, sind im Rahmen einer überschaubaren Realisierbarkeit, durchaus wünschenswert.
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Rahmenbedingungen Architektur und Technik unter 14.
Den Teilnehmern ist die Wahl der Lichtquelle/ der Leuchtmittel freigestellt, sofern es sich um handelsübliche Leuchtmittel handelt. Speziallampen für Film, TV, Bühne, Labor, etc. sowie Sonderanfertigungen sind möglichst zu vermeiden, jedoch zulässig, wenn eine potentielle Austauschbarkeit oder Nachfertigung gegeben ist. Als handelsübliche Leuchtmittel sind Halogen-Glühlampen zwar nicht ausgeschlossen, sollten aber aufgrund der unwirtschaftlichen Betriebsweise (Lichtausbeute und Lebensdauer) vermieden werden. Es werden LED-Leuchten bevorzugt.
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Auf die Vermeidung von Blendung wird großer Wert gelegt.
Diffus nach oben abstrahlende Leuchten insbesondere Bodeneinbauleuchten sollten vermieden werden.
Die jeweils geltenden EN Normen für Innen- und Außenbeleuchtung sind als Richtlinie aufzufassen und durch das Kunstwerk nicht zwingend Buchstabengetreu einzuhalten, insbesondere bezüglich der Gleichmäßigkeit der Beleuchtung. Ungleichmäßigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sehr attraktives Gestaltungsmittel sein. Die Ungleichmäßigkeit darf die Sicherheit der Personen nicht beeinträchtigen. Gesetzlich vorgeschriebene Grundbeleuchtungsstärken sind einzuhalten.
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Die verwendeten Materialien müssen beständig und wartungsarm sein, jede Verletzungsmöglichkeit muss ausgeschlossen sein, eine Beeinträchtigung durch zusätzliche Brandlasten muss ausgeschlossen sein.
Es wird Wert darauf gelegt, dass das Kunstwerk oder die Lichtanteile des Gesamtkunstwerks auch bei Tageslicht oder ausgeschalteter Stromversorgung Wirkung zeigen.
Die Regelung der Haftung, insbesondere für die lichttechnische Funktionsfähigkeit, erfolgt im Rahmen der Beauftragung.
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die künstlerische Konzeption in einem realisierbaren Entwurf und deren Darstellung.
Die spätere planerische Umsetzung sowie die Ausführung (Fertigung, Lieferung, Montage und Anschlüsse an die bauseitig vorhandene technische Infrastruktur) werden durch den Träger des 1. Preises innerhalb des angeführten Budgets bzw. des verbindlichen Angebots erfolgen. Ausführungsleistungen sind durch fachkundiges Personal zu erbringen.
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Wettbewerbsleistungen Anonym einzureichen sind:
10.1) Modell (wenn erforderlich). M 1:20 10.2. Wandabwicklung. M 1:20 10.3. Grundrisse (mit Maßstabsangabe). M 1:100 oder 1:50 10.4. Ansichten / ggf. Schnitte (mit Maßstabsangabe) M 1:100 oder 1:50 10.5. Visualisierung unterschiedlicher Lichtsituationen digital und/ oder im Modell;
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10.6) Erläuterungsbericht zur künstlerischen Konzeption mit Angaben zu Material und Technik;
10.7) Kostenaufstellung gegliedert nach Honorar, Herstellungskosten (einschließlich Material, Transport, Montage und sonstiger Nebenkosten) netto;
10.8) Einschätzung Betriebs- und Wartungskosten bzw. –aufwand pro Jahr netto;
10.9) Optional: Arbeitsproben zur Verdeutlichung der Technik, Muster, Detaildarstellungen;
10.10) Darüber hinaus ist es freigestellt und wünschenswert, den künstlerischen Vorschlag mit Hilfe von zusätzlichen Skizzen, Beschreibungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 177 534 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Jurymitglieder:
— Herr Jürgen Minkus,
— Vorsitzender d Gestaltungsbeirats Stadt Köln, Herr Professor Dr. Michael Bott,
— Nutzer (IBG-1), Herr John Jaspers,
— Direktor Zentrum f Internationale Lichtkunst Unna,
— Kunsthistoriker, Herr Robin Uber,
— Lichtplaner, Herr Harald Lange,
— FZJ, Herr Eckart Rohde,
— Architekten, Herr Hendrik Grote,
— Bundesministerium f Bildung u Forschung, Andreas Kaiser Künstler.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forschungszentrum Jülich GmbH Gebäude 15.21 BioCampus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind Lichtkünstler und Künstler/-gruppen, die bereits vergleichbare Projekte realisiert haben, in Verbindung mit Lichtplanern, die, oder bei denen zumindest ein Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft den Wohnsitz im Bereich der Europäischen Union bzw. gleichberechtigt assoziierter Länder haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wir versichern, dass wir:
a) Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind;
b) Keine schwere Verfehlung u. a. der nachstehenden Art begangen habe/ haben:
— vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung,
— Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
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c) Die Beschäftigten – soweit erforderlich – bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben;
d) Über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
e) Sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
f) Wir nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
g) Wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
h) Wir in diesem Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Teilnahmeberechtigt sind Lichtkünstler und Künstler/-gruppen, die bereits vergleichbare Projekte realisiert haben, in Verbindung mit Lichtplanern, die, oder bei denen zumindest ein Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft den Wohnsitz im Bereich der Europäischen Union bzw. gleichberechtigt assoziierter Länder haben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Leitfaden Kunst am Bau

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist ein Wettbewerb mit einem vorgeschalteten, offenen Bewerbungsverfahren nach dem Leitfaden „Kunst am Bau Stand 2012-09“ geplant. Nach dem Auswahlverfahren wird mit maximal 7 Teilnehmern das Verfahren fortgeführt.
1.3.2) 2 Teilnehmer werden gesetzt zugeladen:
— Yoshiyuki Miura, Margarete-Schütte-Lihotzky-Straße 30, 80807 München,
— Frau Brigitte Kowanz, Vorgartenstraße 154/4, A-1020 Wien.
1.3.3) Die Auswahl der weiteren 5 Bewerber erfolgt durch eine Auswahlkommission, in der Auslober, Nutzer, Kunstsachverständige und Bauherr vertreten sind. Die 2 gesetzten und die 5 ausgewählten Teilnehmer sollen gegen ein Honorar in Höhe von je 2 500 EUR einen Wettbewerbsentwurf abliefern. Die Auswahlkommission benennt auch 2 mögliche Nachrücker mit Reihenfolge. Ein Platz der Auswahl wird für junge Künstler/ Innen (< 35Jahre) reserviert;
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1.3.4) Die Mitglieder der Auswahlkommission sollen nicht im selben Verfahren auch stimmberechtigte Jurymitglieder sein. Im Sinne eines durchgängigen und zielgerichteten Wettbewerbsverfahrens wird der für den Vorsitz der Jury vorgesehene Herr Jürgen Minkus, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats der Stadt Köln, an beiden Auswahlverfahren teilnehmen. Herr Jürgen Minkus soll zur Leitung der Verfahren vorgeschlagen werden und ist insofern in beiden Verfahren stimmberechtigt vorgesehen;
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1.3.5) Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer wird bekannt gegeben.
10) Wettbewerbsleistungen Anonym einzureichen sind:
10.1) Modell (wenn erforderlich). M 1:20 10.2. Wandabwicklung. M 1:20 10.3. Grundrisse (mit Maßstabsangabe). M 1:100 oder 1:50 10.4. Ansichten / ggf. Schnitte (mit Maßstabsangabe) M 1:100 oder 1:50 10.5. Visualisierung unterschiedlicher Lichtsituationen digital und/ oder im Modell;
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10.6) Erläuterungsbericht zur künstlerischen Konzeption mit Angaben zu Material und Technik;
10.7) Kostenaufstellung gegliedert nach Honorar, Herstellungskosten (einschließlich Material, Transport, Montage und sonstiger Nebenkosten) netto;
10.8) Einschätzung Betriebs- und Wartungskosten bzw. –aufwand pro Jahr netto;
10.9) Optional: Arbeitsproben zur Verdeutlichung der Technik, Muster, Detaildarstellungen;
10.10) Darüber hinaus ist es freigestellt und wünschenswert, den künstlerischen Vorschlag mit Hilfe von zusätzlichen Skizzen, Beschreibungen, Visualisierungen usw. zu verdeutlichen;
10.11) Die graphischen Darstellungen sind auf maximal 2 Plänen, Größe DIN A 0 zusammenzufassen;
10.12) Die Verfassererklärung ist in einem verschlossenen Umschlag anonym abzugeben.
Umschlag, Verfassererklärung und alle Bestandteile des Wettbewerbsentwurfs sind mit einer gleichen Kennzahl ansonsten anonym zu beschriften. Als Absender der Unterlagen ist der Empfänger anzugeben.
Die Wettbewerbsarbeiten sind einzureichen an:
Geschäftsbereich Einkauf und Materialwirtschaft (M-EB) Fachbereich Einkauf Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich 11. Wertungskriterien der Jury der Wertung liegen folgende Kriterien für die Auftragserteilung zugrunde:
— Erfüllung der Wettbewerbsaufgabe,
— Entwurfsidee/ Leitgedanke,
— gestalterische und räumliche Qualität,
— Auseinandersetzung mit der Funktion des Forschungszentrums, des BioCampus und den Forschungstätigkeiten der Nutzer,
— Auseinandersetzung mit der Architektur und der Gestaltung des Atriums,
— 50 % Wichtung Erfüllung der Wettbewerbsanforderungen Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen,
— Rechtswirksame Unterschrift,
— Erfüllung der funktionalen und technischen Vorgaben,
— Nachvollziehbarkeit der Kosten,
— 20 % Wichtung Wirtschaftlichkeit des Angebots Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit,
— Investitionskosten innerhalb des Kostenrahmens,
— Darstellung der Folgekosten,
— 30 % Wichtung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Nicole Kleusch
Adresse des Käuferprofils: http://www.fz-juelich.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35893886 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4) Später eingehendeBewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat.
Und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrift vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen ist,
e) Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Quelle: OJS 2019/S 149-367379 (2019-07-31)