Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden. Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2019.425 OPL
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-10 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 238-584079
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern – sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDMSY
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern – sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDMSY
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Planung für die vorbezeichnete Baumaßnahme mit folgenden Leistungen: Fachplanung Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 8).
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Direkt mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 (Objektplanung) beauftragt.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kupferstadt Stolberg
Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre — verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vollständig in Textform ausgefüllter Teilnahmeantrag:
– Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
– Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
– Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen,
– Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen,
– Anlage 5. Erklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe,
– Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Mindeststandards:
Zu Anlage 5: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall bei zweifacher Maximierung.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Zu Anlage 6: Durchschnittsumsatz mindestens 400 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche den nach genannten Mindestkriterien entsprechen (weitere Wertungskriterien der Referenzen s. Eignungsmatrix).
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren im bewerbungspezifischen Bereich.
Mindeststandards:
Zu Anlage 7.: Es muss sich um Neubaumassnahmen handeln, zumindest die letzte der u. a. Leistungsstufen/Leistungsphasen muss in dem Zeitraum von 12/2016 bis 11/2019 erbracht worden sein, die Maßnahme muss in dem o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein, es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 OPL erbracht worden sein, die Kosten (KG 300 und 400) müssen je Referenz mindestens 1,5 Mio. EUR (brutto) betragen und die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Wohngebäude, Wohnheime).
Zu Anlage 7.: Es muss sich um Neubaumassnahmen handeln, zumindest die letzte der u. a. Leistungsstufen/Leistungsphasen muss in dem Zeitraum von 12/2016 bis 11/2019 erbracht worden sein, die Maßnahme muss in dem o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein, es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 OPL erbracht worden sein, die Kosten (KG 300 und 400) müssen je Referenz mindestens 1,5 Mio. EUR (brutto) betragen und die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Wohngebäude, Wohnheime).
Zu Anlage 8.: Durchschnittlich 5 Beschäftigte.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre — verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch weiter unten unter „Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen im in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 % (weitere Wertungskriterien siehe Eignungsmatrix);
2) Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich: insgesamt 60 %(weitere Wertungskriterien siehe Eignungsmatrix);
3) Anzahl der Beschäftigten für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 % (weitere Wertungskriterien siehe Eignungsmatrix);
4) Mindestkriterien:
Zu 1.: mindestens 400 000,00 EUR durchschnittlich;
Zu 2.: zu Anlage 7.: Es muss sich um Neubaumaßnahmen handeln, zumindest die letzte der u. a. Leistungsstufen/Leistungsphasen muss in dem Zeitraum von 12/2016 bis 11/2019 erbracht worden sein, die Maßnahme muss in dem o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein, es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 OPL erbracht worden sein, die Kosten (KG 300 und 400) müssen je Referenz mindestens 1,5 Mio. EUR (brutto) betragen und die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Wohngebäude, Wohnheime);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu 2.: zu Anlage 7.: Es muss sich um Neubaumaßnahmen handeln, zumindest die letzte der u. a. Leistungsstufen/Leistungsphasen muss in dem Zeitraum von 12/2016 bis 11/2019 erbracht worden sein, die Maßnahme muss in dem o. a. Zeitraum abgeschlossen worden sein, es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 OPL erbracht worden sein, die Kosten (KG 300 und 400) müssen je Referenz mindestens 1,5 Mio. EUR (brutto) betragen und die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein (z. B. Wohngebäude, Wohnheime);
Zu 3.: mindestens 5 Beschäftigte durchschnittlich.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbearbeitung und Vorgehensweise im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Angebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern – sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern – sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDMSY
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 238-584079 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019.425 OPL finale Angebote
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Gesamtwert des Auftrags: 320 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDA9G
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDA9G
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Die Kupferstadt Stolberg wird am Standort Kelmensberg in Stolberg eine neue Übergangsunterkunft für ca. 80 bis 90 Personen in Ein- und Mehrraumappartments mit Verwaltungs- und Technikflächen errichten. Das mehrgeschossige Gebäude wird eine Wohn- und Nutzfläche von von ca. 2 600 qm haben. Es ist vorgesehen, bei der Erstellung weitestgehend Fertig- bzw. Halbfertigteile zu verwenden.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Direkt mit Vertragsabschluß werden die Leistungsphasen 1 bis 3 (Objektplanung) beauftragt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-13 📅
Name: hmp Architekten Allnoch und Hütt GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 309337.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDA9G
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.