Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienstleistungen für die AOK Hessen
VG_18300_04_2019
Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Kurierdienstleistungen der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienstleistungen für die AOK Hessen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kurierdienste📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 1: Südhessen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Kurierdienstleistungen der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin kann den Auftrag um weitere 12 Monate verlängern. Es sind maximal 3 Verlängerungsoptionen möglich, d. h. höchstens bis zum 31.3.2024. Ein...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin kann den Auftrag um weitere 12 Monate verlängern. Es sind maximal 3 Verlängerungsoptionen möglich, d. h. höchstens bis zum 31.3.2024. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers besteht nicht.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 2: Mittelhessen”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 3: Osthessen”
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 4: Nordhessen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Bezug auf das Nichtvorliegen der Aus-schlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB (EEE, Teil III Anlage 05a bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Bezug auf das Nichtvorliegen der Aus-schlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB (EEE, Teil III Anlage 05a bzw. 05b der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 05a bzw. 05b der Bewerbungsbedingungen)
Erklärung zur Handelsregistereintragung (EEE, Teil IV A Ziffer 1 Anlage 05a bzw. 05b der Bewerbungsbedingungen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Bedingungen für die Teilnahme
“Spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (EEE, Teil IV B, Ziffer 2 a) und b), Anlage 05a bzw. 05b der...”
Spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (EEE, Teil IV B, Ziffer 2 a) und b), Anlage 05a bzw. 05b der Bewerbungsbedingungen)
Mindestanforderung: Als Mindestanforderung im Bereich der spezifischen Umsatzzahlen fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 1 600 000 EUR beträgt. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung des Auftrages als geeignet, die die Mindestanforderung erfüllen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen; Eigenerklärung gem. Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen.
Betriebshaftpflichtversicherung, (Anlage 06 der Bewerbungsbedingungen)” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorweisen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Beförderung der Transportgüter muss eine Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen der Bundesnetzagentur der Auftragnehmerin/ des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Beförderung der Transportgüter muss eine Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen der Bundesnetzagentur der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmer vorliegen (Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen). Diese muss als Kopie nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin vorgelegt werden.
Die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 muss von der Auftragnehmerin/ vom Auftragnehmer erfüllt werden und eine Kopie des Zertifikates nach Zuschlagserteilung an die Auftraggeberin ausgehändigt werden (Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen).
Das eingesetzte Personal der Auftragnehmerin/ des Auftragnehmers ist mindestens der deutschen Sprache nach der Sprachniveau Globalskala B1 (Fortgeschrittene Sprachverwendung; Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) mächtig sein (Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen).
Ausgefüllten und unterzeichneten Datenschutzbestimmungen (Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Chinesisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
“Ausgefüllte, unterschriebene und gestempelter Eigenerklärung Besichtigung Pflichtobjekte (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen)
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDD6X” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 231-566880 (2019-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Kurierdienstleistungen der AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 116 204 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 1: Südhessen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für Kurierdienstleistungen der AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 2: Mittelhessen”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Los 3: Osthessen”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Basler Straße 2 61352 Bad Homburg Los 4: Nordhessen”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566880
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kurierdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Transport Express Schmidt GmbH
Postort: Koblenz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 116 204 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cohrs Kurier GmbH Brelok
Postort: Münster
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 116 204 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 116 204 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cohrs Kurier GmbH Breloh
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 116 204 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDNQN
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 125-306680 (2020-06-29)