Die L-Bank sucht eine beratende und technische Unterstützung zur Erweiterung und Anpassung des bankeigenen Bewertungssystems für derivative Finanzprodukte und Wertpapiere.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank – Rahmenvertrag BSP
2019/1428
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die L-Bank sucht eine beratende und technische Unterstützung zur Erweiterung und Anpassung des bankeigenen Bewertungssystems für derivative Finanzprodukte...”
Kurze Beschreibung
Die L-Bank sucht eine beratende und technische Unterstützung zur Erweiterung und Anpassung des bankeigenen Bewertungssystems für derivative Finanzprodukte und Wertpapiere.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Das System ist derzeit in operative Prozesse im Rahmen von Marktgerechtigkeitsprüfungen eingebunden. Hinzu kommt die Ermittlung von Kenngrößen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das System ist derzeit in operative Prozesse im Rahmen von Marktgerechtigkeitsprüfungen eingebunden. Hinzu kommt die Ermittlung von Kenngrößen und Marktwerten auf Basis von Tagesendständen der zugrunde liegenden Geschäfte. Als mathematischer Kern des Systems wird auf die Bewertungsbibliothek MoCo der Firma d-fine zurückgegriffen.
Ausgeschrieben werden Beratungsleistungen zur Erweiterung der bankeigenen Anwendung mit schwerpunktmäßiger Einbindung der finanzmathematischen Bibliothek MoCo. Gesucht ist sowohl die finanzmathematische Beratung als auch eine Unterstützung in Bezug auf die Weiterentwicklung des Systems. Hierzu zählen Vorgaben für die Anpassung der MoCo-Bibliothek durch die Firma d-fine, Planungen und zeitliche Schätzungen sowie konkrete Vorgaben für die Erweiterung bzw. Anpassung der Funktionalitäten. Aus technischer Sicht zählen hierzu die Entwicklung geeigneter Sourcen, die Mitarbeit im Deploymentprozess und die Unterstützung im 2-Level-Support bei operativen Problemen mit dem System.
Folgende Techniken und Methoden kommen zum Einsatz
— Techniken: C#, Webservices, Oracle-DBS, Automic, GIT, Bitbucket, Jenkins, Maven,
— Methoden: Agile Softwareentwicklung (Scrum).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bietzer die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung bzgl. aktuellem Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Umfeld der Bewertung von Finanzinstrumenten in den vergangenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Umfeld der Bewertung von Finanzinstrumenten in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(3) Eigenerklärungen zu Mitarbeitern, die ab Vertragsbeginn für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen inkl. deren Qualifikation;
(4) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
“Zu (1):
Der jährliche Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Umfeld der Bewertung von Finanzinstrumenten muss in den vergangenen drei abgeschlossenen...”
Zu (1):
Der jährliche Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Umfeld der Bewertung von Finanzinstrumenten muss in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR brutto betragen haben.
Zu (2):
In den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren müssen jeweils mindestens
— 15 festangestellte Mitarbeiter der Qualifikationsstufe „Berater",
— 25 festangestellte Mitarbeiter der Qualifikationsstufe „Senior",
— 10 festangestellte Mitarbeiter der Qualifikationsstufe „Experte"
Beschäftigt gewesen sein.
Zu (3):
— mind. 2 Personen in der Qualifikationsstufe „Berater" müssen zur Verfügung stehen,
— mind. 2 Personen in der Qualifikationsstufe „Senior" müssen zur Verfügung stehen,
— mind. 1 Person in der Qualifikationsstufe „Experte" muss zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen zu Referenzen über realisierte vergleichbare Leistungen für Finanzinstitute in den zurückliegenden 3 Jahren” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Beratungsleistungen für Finanzinstitute mit einem Volumen von mindestens 1 000 Personentagen (PT)....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Beratungsleistungen für Finanzinstitute mit einem Volumen von mindestens 1 000 Personentagen (PT). Eine der Referenzen hat hierbei schwerpunktmäßig einen direkten Bezug auf die Anbindung der MoCo-Finanzbibliothek aufzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-02
12:00 📅
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden sowie der Vertrag, der im Auftragsfall geschlossen wird. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie weitergehende Informationen und ggf. aktualisierte Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY17W
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 128-313308 (2019-07-02)