Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
1) die Erstellung eines Erreichbarkeitsmodells für voraussichtlich 3 benachbarte Landkreise, das aus den 4 Teilmodellen Bevölkerungsmodell, Standortmodell, Verkehrsangebotsmodell und Simulationsmodell besteht,
2) die Anwendung des Erreichbarkeitsmodells für die Beurteilung vorgegebener Szenarien,
3) die Betreuung der Modell-Landkreise als direkter Ansprechpartner für die mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Modell-Landkreise in allen Fragen der praktischen Projektdurchführung,
4) die Organisation und Koordination des Projekts zwischen den Projektbeteiligten (Ministerium, beteiligte Landkreise, wissenschaftliche Begleitforschung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Land Baden-Württemberg MLR - Entwicklung und Bereitstellung von Simulationsmodellen für die integrierte Raum- und Verkehrsplanung
2019/569”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
1) die Erstellung eines Erreichbarkeitsmodells für voraussichtlich 3 benachbarte Landkreise, das aus den 4...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
1) die Erstellung eines Erreichbarkeitsmodells für voraussichtlich 3 benachbarte Landkreise, das aus den 4 Teilmodellen Bevölkerungsmodell, Standortmodell, Verkehrsangebotsmodell und Simulationsmodell besteht,
2) die Anwendung des Erreichbarkeitsmodells für die Beurteilung vorgegebener Szenarien,
3) die Betreuung der Modell-Landkreise als direkter Ansprechpartner für die mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Modell-Landkreise in allen Fragen der praktischen Projektdurchführung,
4) die Organisation und Koordination des Projekts zwischen den Projektbeteiligten (Ministerium, beteiligte Landkreise, wissenschaftliche Begleitforschung).
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
Im Rahmen eines vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten interdisziplinären Forschungsprojekts wurde ein digitales Werkzeug für die Erreichbarkeitsanalyse entwickelt und im Landkreis Calw beispielhaft erprobt. Mit Hilfe dieses Werkzeugs kann die Erreichbarkeit von Standorten und Standortkategorien der Daseinsvorsorge kleinräumig abgebildet und bewertet werden. Das Modell ist in folgende vier Teilmodelle unterteilt:
— Bevölkerungsmodell: Standorte der Einwohner,
— Standortmodell: Standorte der Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
— Verkehrsangebotsmodell: Straßennetz und ÖV-Angebot,
— Simulationsmodell: Methoden zur Berechnung der Erreichbarkeitskenngrößen.
Die ersten 3 Teilmodelle beschreiben die Verteilung der Bevölkerung, das Angebot an daseinsvorsorgerelevanten Dienstleistungen sowie das verfügbare Verkehrsangebot. Das Simulationsmodell ermöglicht darauf aufbauend umfassende, kleinräumige und differenzierte Analysen der Erreichbarkeit, differenziert nach einzelnen Verkehrsmitteln und Standorten der Daseinsvorsorge.
Im Rahmen des geplanten Projekts möchte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den für den Modellraum Landkreis Calw beispielhaft entwickelten Ansatz in einer größeren Gebietskulisse - geplant ist ein Modellraum mit voraussichtlich drei aneinander angrenzende Landkreisen im ländlichen Raum - praktisch erproben.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
1) die Erstellung eines Erreichbarkeitsmodells für 3 benachbarte Landkreise, das aus den 4 Teilmodellen Bevölkerungsmodell, Standortmodell, Verkehrsangebotsmodell und Simulationsmodell besteht,
2) die Anwendung des Erreichbarkeitsmodells für die Beurteilung vorgegebener Szenarien,
3) die Betreuung der Modell-Landkreise als direkter Ansprechpartner für die mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Modell-Landkreise in allen Fragen der praktischen Projektdurchführung,
4) die Organisation und Koordination des Projekts zwischen den Projektbeteiligten (Ministerium, beteiligte Landkreise, wissenschaftliche Begleitforschung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Falls mehr geeignete...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber beabsichtigt, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Falls mehr geeignete Bewerbungen vorliegen als Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, beurteilt der Auftraggeber anhand der für Projektleiter und Bewerber vorgelegten Referenzen, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern als besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Wird mehr als eine Referenz für den Projektleiter oder werden mehr als jeweils eine Referenzen je Referenzkategorie für den Bewerber vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl je Referenzkategorie jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Vertragsgegenstand sprechen.
Die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand beurteilt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Aspekte, auf die im Rahmen der Beschreibung der Referenzprojekte des Projektleiters und des Bewerbers einzugehen war.
(1) Im Rahmen einer ggf. erforderlichen Bewerberauswahl wird der Auftraggeber mit Blick auf die Mindestreferenz des Projektleiters insbesondere berücksichtigen:
— ob und in welcher Form das Referenzprojekt innovative Lösungen zu Fragen der Mobilität, der Digitalisierung und/ oder Aufgaben der Verkehrsmodellierung bzw. der Verkehrsplanung beinhaltet hat,
— ob und in welcher Rolle der vorgesehene Projektleiter bei diesen Projekten mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Ministerien auf Landes- oder Bundesebene oder mit kommunalen Gebietskörperschaften, zusammengearbeitet hat,
— ob und welche Erfahrungen der vorgesehene Projektleiter mit Software zur Verkehrsplanung und -simulation gesammelt hat.
(2) Im Rahmen einer ggf. erforderlichen Bewerberauswahl wird der Auftraggeber mit Blick auf die Mindestreferenzen des Bewerbers insbesondere berücksichtigen:
— ob und in welcher Form das Referenzprojekt innovative Lösungen zu Fragen der Mobilität, der Digitalisierung und/ oder Aufgaben der Verkehrsmodellierung bzw. der Verkehrsplanung beinhaltet hat,
— ob und in welcher Weise der Bewerber bei diesen Projekten mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Ministerien auf Landes- oder Bundesebene oder mit kommunalen Gebietskörperschaften, zusammengearbeitet hat.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, Stellvertreter, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und gegebenenfalls Fortbildungen sowie persönlicher Referenzen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“(1) Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Referenz verfügen: Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt aus den letzten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(1) Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Referenz verfügen: Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Der Bewerber muss mindestens über folgende Referenzen verfügen:
— Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit dem Aufbau von Verkehrsnachfragemodellen mit einem Verkehrsplanungsprogramm,
— Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit der Anwendung von Verkehrsnachfragemodellen,
— Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten der Raum- oder Verkehrsentwicklungsplanung, z. B. Durchführung von Maßnahmenuntersuchungen, Erstellung von Nahverkehrsplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-16 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYWEV
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-269081 (2019-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg – Vergabeverfahren Digitalisierungsprojekt „Erreichbarkeitssicherung im Ländlichen...”
Titel
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg – Vergabeverfahren Digitalisierungsprojekt „Erreichbarkeitssicherung im Ländlichen Raum"
2019/569
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen eines vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten interdisziplinären Forschungsprojekts wurde ein digitales Werkzeug für...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen eines vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten interdisziplinären Forschungsprojekts wurde ein digitales Werkzeug für die Erreichbarkeitsanalyse entwickelt und im Landkreis Calw beispielhaft erprobt. Mit Hilfe dieses Werkzeugs kann die Erreichbarkeit von Standorten und Standortkategorien der Daseinsvorsorge kleinräumig abgebildet und bewertet werden. Das Modell ist in folgende 4 Teilmodelle unterteilt:
— Bevölkerungsmodell: Standorte der Einwohner,
— Standortmodell: Standorte der Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
— Verkehrsangebotsmodell: Straßennetz und ÖV-Angebot,
— Simulationsmodell: Methoden zur Berechnung der Erreichbarkeitskenngrößen.
Die ersten 3 Teilmodelle beschreiben die Verteilung der Bevölkerung, das Angebot an daseinsvorsorgerelevanten Dienstleistungen sowie das verfügbare Verkehrsangebot. Das Simulationsmodell ermöglicht darauf aufbauend umfassende, kleinräumige und differenzierte Analysen der Erreichbarkeit, differenziert nach einzelnen Verkehrsmitteln und Standorten der Daseinsvorsorge.
Im Rahmen des geplanten Projekts möchte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) den für den Modellraum Landkreis Calw beispielhaft entwickelten Ansatz in einer größeren Gebietskulisse – geplant ist ein Modellraum mit voraussichtlich 3 aneinander angrenzende Landkreisen im ländlichen Raum – praktisch erproben.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist:
1) die Erstellung eines Erreichbarkeitsmodells für 3 benachbarte Landkreise, das aus den 4 Teilmodellen Bevölkerungsmodell, Standortmodell, Verkehrsangebotsmodell und Simulationsmodell besteht;
2) die Anwendung des Erreichbarkeitsmodells für die Beurteilung vorgegebener Szenarien;
3) die Betreuung der Modell-Landkreise als direkter Ansprechpartner für die mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Modell-Landkreise in allen Fragen der praktischen Projektdurchführung;
4) die Organisation und Koordination des Projekts zwischen den Projektbeteiligten (Ministerium, beteiligte Landkreise, wissenschaftliche Begleitforschung).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-269081
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PTV Transport Counsult GmbH
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD5U6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 222-545256 (2019-11-14)