Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung für die Durchführung von archäologischen Grabungen im gesamten Hoheitsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt – Vergabe Rahmenvereinbarungen Arbeitnehmerüberlassung
2019/273”
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung für die Durchführung von archäologischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung für die Durchführung von archäologischen Grabungen im gesamten Hoheitsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: "Nord groß"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1a
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 1a (Los „Nord groß“): Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Jerichower Land sowie die kreisfreie Stadt Magdeburg.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch solche Einzelaufträge, für die nicht mehr...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch solche Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden, Los 1a zugeordnet, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 1b bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung wird die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Archäologe“, „Vermessungsingenieur“, „Vermessungstechniker“, „qualifizierter Grabungstechniker“, „Grabungstechniker“, „Restaurator“, „Dokumentator“, „qualifizierter Grabungszeichner“, „Grabungszeichner“, „Photograph“, „Verwaltungssachbearbeiter“, „Bürohilfskraft“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand haben.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen sowohl bei Klein- als auch bei Großgrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entlohnung der Leiharbeitnehmer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Projektbetreuung vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Kontinuität der Leiharbeitnehmer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Mitarbeitergewinnung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zu Fortbildungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-11 📅
Datum des Endes: 2020-06-10 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Erfüllen mehr als 3 Bewerber je Los die Mindestanforderungen, wird anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Für die Auswahl werden jeweils nur 5 Referenzen eines Bewerbers je Los nach Ziffer III.1.3) berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Bei mehr als 5 Referenzen für ein Los sind diese durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden nach folgendem Punktesystem bewertet:
Jede Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 1 Punkt. „Ländlicher Raum“: 3 Punkte. „Öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber“: 1 Punkt. Größe der Referenz: ab 50 Leiharbeitnehmern 1 Punkt, ab 75 Leiharbeitnehmern 2 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.
Optionaler Gegenstand des Loses ist auch die Erbringung von...”
Beschreibung der Optionen
Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.
Optionaler Gegenstand des Loses ist auch die Erbringung von Einzelaufträgen für nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer im Gebiet „Nord“. Der Auftraggeber wird diese optionalen Leistungen nur vergeben, wenn im Gebiet „Nord“ kein bezuschlagungsfähiges Angebot für das Los 1b („Nord klein“) vorliegt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: "Süd groß"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2a
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 2a (Los „Süd groß“): Landkreise Harz, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis sowie die kreisfreien...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Los 2a (Los „Süd groß“): Landkreise Harz, Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis sowie die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau und Halle.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch solche Einzelaufträge, für die nicht mehr...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch solche Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden, Los 2a zugeordnet, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2b oder Los 2c jeweils bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung wird die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Archäologe“, „Vermessungsingenieur“, „Vermessungstechniker“, „qualifizierter Grabungstechniker“, „Grabungstechniker“, „Restaurator“, „Dokumentator“, „qualifizierter Grabungszeichner“, „Grabungszeichner“, „Photograph“, „Verwaltungssachbearbeiter“, „Bürohilfskraft“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand haben.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen sowohl bei Klein- als auch bei Großgrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
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Beschreibung der Optionen:
“Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.
Optionaler Gegenstand des Loses 2a ist darüber hinaus auch...”
Beschreibung der Optionen
Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.
Optionaler Gegenstand des Loses 2a ist darüber hinaus auch die Erbringung von Einzelaufträgen für nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer im Gebiet „Süd“ (Los 2b bzw. Los 2c). Der Auftraggeber wird diese optionalen Leistungen nur vergeben, wenn im Gebiet „Süd“ kein bezuschlagungsfähiges Angebot für das Los 2b oder 2c vorliegt. Die optionale Leistung wird nur für den Bereich (Gebiet Los 2b „Südwest klein“ bzw. Los 2c „Südost klein“) vergeben, für welchen kein bezuschlagungsfähiges Angebot vorliegt.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: "Nord klein"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1b
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 1b (Lose „Nord klein“): Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Jerichower Land sowie die kreisfreie Stadt Magdeburg.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 1b bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 1a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung wird die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand haben.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Erfüllen mehr als 3 Bewerber je Los die Mindestanforderungen, wird anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Für die Auswahl werden jeweils nur 5 Referenzen eines Bewerbers je Los nach Ziffer III.1.3) berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Bei mehr als 5 Referenzen für ein Los sind diese durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden nach folgendem Punktesystem bewertet:
Jede Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 1 Punkt. „Ländlicher Raum“: 3 Punkte. „Öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber“: 1 Punkt. Größe der Referenz: ab 10 Leiharbeitnehmern 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: "Südwest klein"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2b
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 2b („Südwest klein“):
Landkreise Harz
Salzlandkreis
Mansfeld-Südharz
Saalekreis
Burgenlandkreis sowie
die kreisfreie Stadt Halle (Saale)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2b bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 2a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung wird die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand haben.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Erfüllen mehr als 3 Bewerber je Los die Mindestanforderungen, wird anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Für die Auswahl werden jeweils nur 5 Referenzen eines Bewerbers je Los nach Ziffer III.1.3) berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Bei mehr als 5Referenzen für ein Los sind diese durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden nach folgendem Punktesystem bewertet:
Jede Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 1 Punkt. „Ländlicher Raum“: 3 Punkte. „Öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber“: 1 Punkt. Größe der Referenz: ab 10 Leiharbeitnehmern 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: "Südost klein"
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2c
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 2c (Los „Südost klein“): Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2c umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2c umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2c bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 2a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung wird die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand haben.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Erfüllen mehr als 3 Bewerber je Los die Mindestanforderungen, wird anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Für die Auswahl werden jeweils nur 5 Referenzen eines Bewerbers je Los nach Ziffer III.1.3) berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Bei mehr als 5 Referenzen für ein Los sind diese durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden nach folgendem Punktesystem bewertet:
Jede Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 1 Punkt. „Ländlicher Raum“: 3 Punkte. „Öffentlicher Auftraggeber/Sektorenauftraggeber“: 1Punkt. Größe der Referenz: ab 10 Leiharbeitnehmern 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Die Unternehmen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister;
(2) aktuelle Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
(2) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten; das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 1.7.2018 liegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie der Führungskräfte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie der Führungskräfte insgesamt sowie in der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung;
(2) Angaben über die Erbringung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Bewerber sind verpflichtet, auf Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist von den Referenzgebern ausgestellte oder bestätigte Erklärungen über die Referenzleistungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens folgende Referenzleistungen nachzuweisen:
Los 1a:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens folgende Referenzleistungen nachzuweisen:
Los 1a:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Hiervon müssen mindestens 2 Referenzprojekte zeitgleich erbracht worden sein, d. h. in 2 Referenzprojekten müssen die Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise im gleichen Zeitraum überlassen worden sein. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern im ländlichen Raum. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. 2 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Vertrags, in dessen Rahmen jeweils mindestens 25 Leiharbeitnehmer überlassen wurden.
Los 1b:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Hiervon müssen mindestens 2 Referenzprojekte zeitgleich erbracht worden sein, d. h. in 2 Referenzprojekten müssen die Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise im gleichen Zeitraum überlassen worden sein. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern im ländlichen Raum. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. 2 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Vertrags, in dessen Rahmen jeweils mindestens 3 Leiharbeitnehmer überlassen wurden.
Los 2a:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Hiervon müssen mindestens 2Referenzprojekte zeitgleich erbracht worden sein, d. h. in 2 Referenzprojekten müssen die Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise im gleichen Zeitraum überlassen worden sein. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern im ländlichen Raum. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. 2 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Vertrags, in dessen Rahmen jeweils mindestens 25 Leiharbeitnehmer überlassen wurden.
Los 2b:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Hiervon müssen mindestens 2 Referenzprojekte zeitgleich erbracht worden sein, d. h. in 2 Referenzprojekten müssen die Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise im gleichen Zeitraum überlassen worden sein. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern im ländlichen Raum. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. 2 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Vertrags, in dessen Rahmen jeweils mindestens 3 Leiharbeitnehmer überlassen wurden.
Los 2c:
3 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018). Hiervon müssen mindestens 2 Referenzprojekte zeitgleich erbracht worden sein, d. h. in 2 Referenzprojekten müssen die Leiharbeitnehmer ganz oder teilweise im gleichen Zeitraum überlassen worden sein. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern im ländlichen Raum. Eine Referenz über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber. 2 Referenzen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf Grundlage eines Vertrags, in dessen Rahmen jeweils mindestens 3 Leiharbeitnehmer überlassen wurden.
Weitere Ausführungen zu den geforderten Mindeststandards für alle Lose finden sich in Ziffer VI.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer muss über eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG verfügen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-01
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-01 📅
“1) Es wird besonders darauf hingewiesen, dass vorliegend das zum 1.1.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt...”
1) Es wird besonders darauf hingewiesen, dass vorliegend das zum 1.1.2013 in Kraft getretene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (LVG LSA) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 LVG LSA, sind daher zu beachten. Mit Einreichung des Angebots sind zudem Erklärung nach den §§ 10, 12 und 13 LVG LSA einzureichen.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
3) Ergänzende Angaben zu Ziffer III.1.3:
Für alle Lose gilt:
Als Referenz im „ländlichen Raum“ gelten solche Referenzen, die ganz oder überwiegend (>50 %) außerhalb von Ober- und Mittelzentren erbracht wurden. Die Voraussetzungen „ländlicher Raum“, „öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber“ und „mindestens 25“ bzw. „3 Leiharbeitnehmer“ können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Auch in diesem Fall müssen aber insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden. Soweit ein Bewerber Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgibt, steht es dem Bewerber frei, sich für verschiedene Lose auf dieselbe(n) Referenz(en) zu berufen. Für die Auswahl werden je Los jeweils nur 5 Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Bei mehr als 5 Referenzen für ein Los sind diese durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags für mehrere Lose können dieselben Referenzen vorgelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYQJT
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Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 1
Postort: Halle an der Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 023-050585 (2019-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Vergabe Rahmenvereinbarungen Arbeitnehmerüberlassung
2019/273”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung für die Durchführung von archäologischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Arbeitnehmerüberlassung für die Durchführung von archäologischen Grabungen im gesamten Hoheitsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: „Nord groß“
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden, Los 1a zugeordnet, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 1b bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung hat die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Archäologe“, „Vermessungsingenieur“, „Vermessungstechniker“, „qualifizierter Grabungstechniker“, „Grabungstechniker“, „Restaurator“, „Dokumentator“, „qualifizierter Grabungszeichner“, „Grabungszeichner“, „Photograph“, „Verwaltungssachbearbeiter“, „Bürohilfskraft“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen sowohl bei Klein- als auch bei Großgrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr.” Umfang der Beschaffung
Titel: „Süd groß“
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als drei Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch Einzelaufträge, für die nicht mehr als...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2a umfasst Einzelaufträge, für die mehr als drei Leiharbeitnehmer benötigt werden. Des Weiteren werden auch Einzelaufträge, für die nicht mehr als drei Leiharbeitnehmer benötigt werden, Los 2a zugeordnet, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2b oder Los 2c jeweils bereits zehn Einzelaufträge durchgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung hat die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Archäologe“, „Vermessungsingenieur“, „Vermessungstechniker“, „qualifizierter Grabungstechniker“, „Grabungstechniker“, „Restaurator“, „Dokumentator“, „qualifizierter Grabungszeichner“, „Grabungszeichner“, „Photograph“, „Verwaltungssachbearbeiter“, „Bürohilfskraft“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen sowohl bei Klein- als auch bei Großgrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: „Nord klein“
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 1b bereits 10 Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 1a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung hat die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
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Titel: „Südwest klein“
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 2b („Südwest klein“): Landkreise Harz, Salzlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale).”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2b umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2b bereits 10 Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 2a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung hat die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
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Titel: „Südost klein“
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2c umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2c umfasst Einzelaufträge, für die nicht mehr als 3 Leiharbeitnehmer benötigt werden. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2c bereits 10 Einzelaufträge durchgeführt werden, wird der (weitere) Einzelauftrag Los 2a zugeordnet.
Die Rahmenvereinbarung hat die Überlassung von Arbeitnehmern in den Berufsgruppen „Grabungszeichner“ und „Grabungsarbeiter“ mit bestimmten, vom Auftraggeber vorgegebenen Qualifikationen zum Gegenstand.
Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer gemäß den in der Rahmenvereinbarung genannten Bedingungen für die Erbringung der Leistung abrufen. Die Rahmenvereinbarung und die auf deren Grundlage im Bedarfsfall zu überlassenden Arbeitnehmer sollen dem Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Durchführung archäologischer Grabungen bei Kleingrabungen mit qualifizierten und motivierten Leiharbeitnehmern ermöglichen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 023-050585
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019/273
Los-Identifikationsnummer: 1a
Titel: Nord groß
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrichstraße 148
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sachsen-Anhalt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1b
Titel: Nord klein
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2a
Titel: Süd groß
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2b
Titel: Südwest klein
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2c
Titel: Südost klein
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDDCT
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 170-415885 (2019-08-30)