Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung" sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung", „Planung Gebäude und Innenräume" ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung" wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme nach dem 1.1.2014: 1 Punkt
Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2017: 2 Punkte
Inbetriebnahme ab 1.1.2018: 3 Punkte
Kriterium „Bauvolumen":
Unter EUR 20 Mio. brutto (KG 200 bis 600 nach DIN 276) Bauvolumen: 1 Punkt
EUR 20 bis EUR 30 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276): 2 Punkte
Über EUR 30 Mio. brutto Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276): 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart":
Öffentliches Gebäude: 1 Punkt
Bildungseinrichtung: 2 Punkte
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume" wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500)"
5-10 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 1 Punkt
10 EUR bis 15 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 2 Punkte
Über 15 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 3 Punkte
Kriterium „Gebäudeart"
Öffentliches Gebäude: 1 Punkt
Bildungseinrichtung: 2 Punkte
Die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung" werden jeweils mit 50 %, „die Referenzen Planung Gebäude und Innenräume" werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.