Das Land Schleswig-Holstein möchte allen Kommunen, Landkreisen und Ämtern im Rahmen einer Landeslizenz einen Zugang zu einer internetbasierten Software anbieten, um ihnen eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landeslizenz kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein
DP-2019000022”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Schleswig-Holstein möchte allen Kommunen, Landkreisen und Ämtern im Rahmen einer Landeslizenz einen Zugang zu einer internetbasierten Software...”
Kurze Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein möchte allen Kommunen, Landkreisen und Ämtern im Rahmen einer Landeslizenz einen Zugang zu einer internetbasierten Software anbieten, um ihnen eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EU, der Bund und das Land Schleswig-Holstein formulieren Ziele von Treibhausgasminderung. Die Kommunen setzen diese Zielsetzungen auf lokaler Ebene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EU, der Bund und das Land Schleswig-Holstein formulieren Ziele von Treibhausgasminderung. Die Kommunen setzen diese Zielsetzungen auf lokaler Ebene um.
Hierfür ist die kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung ein zentrales Instrument, das u. a. zur Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes benötigt wird. Dazu benötigen Kommunen eine einfach zu bedienende und leicht auszuwertende internetbasierte Software. Sie ermöglicht es Kommunen u. a.
— die erforderlichen Daten automatisiert und in aktuellster Form zu erhalten,
— um damit die Treibhausgasemissionen (THG) effizient zu berechnen, transparent auszuweisen, Ziele zu formulieren, mit anderen Kommunen zu vergleichen, deren Wirkungen langfristig zu überprüfen und Szenarien zu berechnen.
Nachfolgend werden die Leistungen der Ausschreibung kurz skizziert. Weitergehende Anforderungen werden detailliert unter den jeweiligen Abschnitten der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
1) Energie- und Treibhausgasbilanzierung (Leistung 1)
Das Land Schleswig-Holstein möchte allen Kommunen, Landkreisen und Ämtern im Rahmen einer Landeslizenz einen Zugang zu einer internetbasierten Software anbieten, um ihnen eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
2) Szenarien, Auswahl von Zielen und Anzeige von Minderungspfaden (Leistung 2)
Szenarienberechnungen sind eine wesentliche Hilfestellung für Kommunen. Daher muss die Software die Berechnung von Szenarien ermöglichen.
3) Benchmarking (Leistung 3)
Für Kommunen ist eine Funktion zum Vergleich/Benchmarking kommunaler Bilanzen und Maßnahmen untereinander eine Hilfestellung. Daher muss die Software diese Funktion ermöglichen.
4) Support (Leistung 4)
Der Support umfasst die Erreichbarkeit des Anbieters für die Nutzer der Software.
5) Informationsveranstaltungen (Leistung 5)
Es soll sichergestellt werden, dass ausreichend Kommunen in Schleswig-Holstein das Angebot einer Landeslizenz dauerhaft wahrnehmen und an den Schulungen teilnehmen. Hierfür sollen durch den Anbieter Informationsveranstaltungen angeboten werden.
6) Schulungskonzept (Leistung 6)
Der Auftragnehmer muss Schulungen in Schleswig-Holstein für die teilnehmenden Kommunen bereitstellen und dafür ein Schulungskonzept bereitstellen.
7) Optionale Zusatzleistungen (Leistung 7)
Zusatzleistungen auf Stundenbasis zur individuellen Erweiterung der angebotenen Software bei Bedarf.
Die Nutzung der Software muss in deutscher Sprache erfolgen.
Unter einer Bilanz ist die Berechnung der Treibhausgas-Emissionen für ein bestimmtes Jahr und eine bestimmte Gebietskörperschaft zu verstehen, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt werden kann.
Das Hosting der Software, die Benutzerverwaltung, der Support (Erreichbarkeit) und die Verarbeitung der Daten sollen beim Anbieter erfolgen. Schnittstellen zu weiteren Datenlieferanten müssen möglich sein (z. B. Bereitstellung von Schornsteinfegerdaten). Die Möglichkeit für optionale Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers muss gegeben sein.
Ein Ziel der Landeslizenz ist ein einheitlicher Bilanzierungsstandard im kommunalen Bereich für ganz Schleswig-Holstein. Damit soll die landesweite Vergleichbarkeit der Energie- und Treibhausgas-Bilanzen von Kommunen in Schleswig-Holstein untereinander und auf Bundesebene ermöglicht werden. Auf Bundesebene wurde die Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO1) erarbeitet und zur einheitlichen Berechnung kommunaler THG-Emissionen empfohlen. Neben der methodischen Konsistenz ist hierfür die Vergleichbarkeit der Bilanzen und die Transparenz der Berechnung und der verwendeten Daten (Datengüte) relevant.
Die kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein muss daher nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) erfolgen.
Darüber hinaus muss Landwirtschaft als Bilanzierungsbereich vorhanden sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (Einfache Richtwertmethode)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit einer Landeslizenz mit allen Leistungen soll zunächst 3 Jahre betragen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor dem Vertragsende gekündigt,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit einer Landeslizenz mit allen Leistungen soll zunächst 3 Jahre betragen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor dem Vertragsende gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Aufwandsbezogene Preispositionen im Bereich Dienstleistungen (Beratung, Schulung etc), im Preisblatt separat ausgewiesen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben über-prüfen zu können.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt.
Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 31.5.2016 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 31.5.2016 und 31.5.2019 erbracht wurde. Das Referenzprojekt hat eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten vorzuweisen, d. h. es darf nicht nach dem 1.12.2018 begonnen haben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Leistungsbestandteile „kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung“, „Berechnung von Szenarien“ und „Benchmark“ erfüllt werden. Der Bieter hat jedes der 3 Leistungsbestandteile mindestens einmal nachzuweisen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 1-3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Ggf. werden stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüft. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
— bei der Auftragsdurchführung werden die Regelungen der DSGVO eingehalten,
— werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-24
12:00 📅
“Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2019/S 120-294394 (2019-06-21)
Ergänzende Angaben (2019-07-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 120-294394
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-07-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 133-327975 (2019-07-08)
Ergänzende Angaben (2019-07-18)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-07 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 1.10.2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.1.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-07 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Text
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Teststellung
Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert.
Zeitlicher Ablauf:
Einladung...”
Text
Teststellung
Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert.
Zeitlicher Ablauf:
Einladung zur Teststellung bis 1.10.2019
Teststellung verifizierend 02.12. bis 6.12.2019
Der Bieter stellt für fünf Personen einen Testzugang zur Verfügung, damit der Auftraggeber mindestens die Erfüllung der Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen) sowie den Angebotsumfang anhand von Beispielkommunen testen kann. Sollten Fragestellungen im Rahmen der Teststellung offenbleiben, behält sich der Auftraggeber vor, den Bieter zur Beantwortung/Demonstration dieser Fragen/Funktionalitäten zu einem persönlichen Gespräch nach Schleswig-Holstein einzuladen. Es erfolgt hierfür keine Erstattung der Kosten durch den Auftraggeber.
Sollte der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in der verifizierenden Teststellung nicht belegen, dass die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen) erfüllt werden können, ist sein Angebot vom Verfahren auszuschließen und der Vorgang wird mit dem dann erstplatzierten
Bieter fortgeführt.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssen nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
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Quelle: OJS 2019/S 140-345820 (2019-07-18)
Ergänzende Angaben (2019-07-22)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 142-350431 (2019-07-22)
Ergänzende Angaben (2019-08-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-08-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-08-07 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-15 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 152-375573 (2019-08-06)
Ergänzende Angaben (2019-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 15.08.2019
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 20.09.2019
Ortszeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 15.08.2019
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 20.09.2019
Ortszeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 158-391521 (2019-08-14)
Ergänzende Angaben (2019-09-12)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-20 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.1.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.2.2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-09-20 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 178-434484 (2019-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 24143
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landeslizenz kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EU, der Bund und das Land Schleswig-Holstein formulieren Ziele von Treibhausgasminderung. Die Kommunen setzen diese Zielsetzungen auf lokaler Ebene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EU, der Bund und das Land Schleswig-Holstein formulieren Ziele von Treibhausgasminderung. Die Kommunen setzen diese Zielsetzungen auf lokaler Ebene um.
Hierfür ist die kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung ein zentrales Instrument, das u. a. zur Erarbeitung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes benötigt wird. Dazu benötigen Kommunen eine einfach zu bedienende und leicht auszuwertende internetbasierte Software. Sie ermöglicht es Kommunen u. a.
— die erforderlichen Daten automatisiert und in aktuellster Form zu erhalten;
— um damit die Treibhausgasemissionen (THG) effizient zu berechnen, transparent auszuweisen, Ziele zu formulieren, mit anderen Kommunen zu vergleichen, deren Wirkungen langfristig zu überprüfen und Szenarien zu berechnen.
Nachfolgend werden die Leistungen der Ausschreibung kurz skizziert. Weitergehende Anforderungen werden detailliert unter den jeweiligen Abschnitten der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
1. Energie- und Treibhausgasbilanzierung (Leistung 1)
Das Land Schleswig-Holstein möchte allen Kommunen, Landkreisen und Ämtern im Rahmen einer Landeslizenz einen Zugang zu einer internetbasierten Software anbieten, um ihnen eine einheitliche kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sie auf diesem Wege bei ihren Aktivitäten des Klimaschutzes zu unterstützen.
2. Szenarien, Auswahl von Zielen und Anzeige von Minderungspfaden (Leistung 2)
Szenarienberechnungen sind eine wesentliche Hilfestellung für Kommunen. Daher muss die Software die Berechnung von Szenarien ermöglichen.
3. Benchmarking (Leistung 3)
Für Kommunen ist eine Funktion zum Vergleich/Benchmarking kommunaler Bilanzen und Maßnahmen untereinander eine Hilfestellung. Daher muss die Software diese Funktion ermöglichen.
4. Support (Leistung 4)
Der Support umfasst die Erreichbarkeit des Anbieters für die Nutzer der Software.
5. Informationsveranstaltungen (Leistung 5)
Es soll sichergestellt werden, dass ausreichend Kommunen in Schleswig-Holstein das Angebot einer Landeslizenz dauerhaft wahrnehmen und an den Schulungen teilnehmen. Hierfür sollen durch den Anbieter Informationsveranstaltungen angeboten werden.
6. Schulungskonzept (Leistung 6)
Der Auftragnehmer muss Schulungen in Schleswig-Holstein für die teilnehmenden Kommunen bereitstellen und dafür ein Schulungskonzept bereitstellen.
7. Optionale Zusatzleistungen (Leistung 7)
Zusatzleistungen auf Stundenbasis zur individuellen Erweiterung der angebotenen Software bei Bedarf.
Die Nutzung der Software muss in deutscher Sprache erfolgen.
Unter einer Bilanz ist die Berechnung der Treibhausgas-Emissionen für ein bestimmtes Jahr und eine bestimmte Gebietskörperschaft zu verstehen, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt werden kann.
Das Hosting der Software, die Benutzerverwaltung, der Support (Erreichbarkeit) und die Verarbeitung der Daten sollen beim Anbieter erfolgen. Schnittstellen zu weiteren Datenlieferanten müssen möglich sein (z. B. Bereitstellung von Schornsteinfegerdaten). Die Möglichkeit für optionale Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers muss gegeben sein.
Ein Ziel der Landeslizenz ist ein einheitlicher Bilanzierungsstandard im kommunalen Bereich für ganz Schleswig-Holstein. Damit soll die landesweite Vergleichbarkeit der Energie- und Treibhausgas-Bilanzen von Kommunen in Schleswig-Holstein untereinander und auf Bundesebene ermöglicht werden. Auf Bundesebene wurde die Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO1) erarbeitet und zur einheitlichen Berechnung kommunaler THG-Emissionen empfohlen. Neben der methodischen Konsistenz ist hierfür die Vergleichbarkeit der Bilanzen und die Transparenz der Berechnung und der verwendeten Daten (Datengüte) relevant.
Die kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein muss daher nach der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) erfolgen.
Darüber hinaus muss Landwirtschaft als Bilanzierungsbereich vorhanden sein.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Aufwandsbezogene Preispositionen im Bereich Dienstleistungen (Beratung, Schulung etc)”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 120-294394
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Landeslizenz kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzierung in Schleswig-Holstein”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HanseWerk AG
Postanschrift: Schleswag-HeinGas-Platz, 1
Postort: Quickborn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pinneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
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Quelle: OJS 2020/S 073-174210 (2020-04-09)