Gegenstand der Vergabe ist eine landesweite Verkehrserhebung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, die ein vollständiges und repräsentatives Bild über das Verkehrsaufkommen, die Verkehrsströme, die Netzbelastung und die Fahrausweisnutzung liefert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV...”
Name
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landesweite Verkehrserhebung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern 2020”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist eine landesweite Verkehrserhebung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist eine landesweite Verkehrserhebung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, die ein vollständiges und repräsentatives Bild über das Verkehrsaufkommen, die Verkehrsströme, die Netzbelastung und die Fahrausweisnutzung liefert.
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der zu beauftragenden Erhebung sind im gesamten Fahrplanjahr 2020 kontinuierlich Zählungen und Befragungen zur Feststellung der Nachfragemenge und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der zu beauftragenden Erhebung sind im gesamten Fahrplanjahr 2020 kontinuierlich Zählungen und Befragungen zur Feststellung der Nachfragemenge und Befragungen zur Feststellung der Nachfragestruktur auf allen Linien des SPNV einschließlich der Schmalspurbahnen „Molli“ und „Rasender Roland“ auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Verkehrszählung und -befragung in Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) in Mecklenburg-Vorpommern” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen den Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen den Bieter keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat (vgl. § 123 Abs. 1 Halbsatz 1 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus hat der Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 GWB besteht.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung gemäß Anlage 10/11 oder Auszug aus einem einschlägigen Register oder Bescheinigung einer zuständigen Behörde nach Maßgabe von § 48 Abs. 4 und 5 VgV. § 48 Abs. 6 VgV.
§ 125 GWB (Selbstreinigung) findet Anwendung.
Der Bieter hat zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres,
— Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Umfang und Deckungshöhe des zu vergebenden Auftrags vorliegen wird. Eine entsprechende Bestätigung der Versicherung ist vor Auftragsbeginn vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente nachzuweisen.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
— Verzeichnis der in den letzten Jahren erbrachten Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
— Verzeichnis der in den letzten Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung. Ist diese nicht erhältlich, so ist eine Erklärung ausreichend).
Es sind dabei unter Maßgabe des Auftragsgegenstandes „Verkehrszählungen und Verkehrserhebungen“ vorzulegen:
— Beschreibung der Methodik und der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Untersuchungsergebnisse,
— Beschreibung der eingesetzten Erfassungs- und Datenverarbeitungstechnik,
— Erklärung zum ausschließlichen Einsatz von fachlich eingewiesenem und der deutschen Sprache kundigem Personal für die Zähl- und Erhebungstätigkeit in den Verkehrsmitteln,
— Qualifikation und Werdegang der mit der Projektleitung betrauten Personen. Bietergemeinschaften legen Nachweise für jedes Mitglied vor.
Die Nachweise dürfen vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 6 Monate sein.
Sofern Bieter einzelne Nachweise nicht vorlegen, ist die Vergabestelle berechtigt, sie vom Vergabeverfahren auszuschließen. Sie behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls von einem Ausschluss abzusehen und einzelne Nachweise nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch besteht.
Mindestens ist eine Projektreferenz vorzuweisen, die im Schwierigkeitsgrad mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-04
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-04
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Schwerin
“1) Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal Daisikomm freigeschaltet und sind unentgeltlich abrufbar. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die...”
1) Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal Daisikomm freigeschaltet und sind unentgeltlich abrufbar. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich;
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— § 123 GWB: Auszug aus einem einschlägigen Register oder Eigenerklärung nach Formblatt,
— §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung nach Formblatt oder Bescheinigung einer zuständigen Behörde.
Eine vollständige Darstellung der einzureichenden Nachweise und Erklärungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen;
3) Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären;
4) Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern enthält eine Verpflichtung zur Tariftreue sowie eine Verpflichtung zur Bezahlung eines Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38561738110📞
E-Mail: abst@abst-mv.de📧
Fax: +49 38561738120 📠
URL: http://www.abst-mv.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 157-388048 (2019-08-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 157-388048
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Statistische Dienstleistungen📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text:
“Deutschland-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung” Neuer Wert
Text: Deutschland-Schwerin: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Quelle: OJS 2019/S 161-397196 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept und Erhebungmethodik; Erfahrungen mit Aufträgen ähnlicher Art; ständige Erreichbarkeit für AT”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Verkehrszählung und -befragung in Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) in Mecklenburg-Vorpommern.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 157-388048
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Landesweite Verkehrserhebung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern 2020”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TRENDline GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Schornacker 05
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen...”
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 236-579545 (2019-12-04)