Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
1) Geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
2) Beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
3) Unter den Bewerbern anhand der Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die 3 besten Referenzen eines Bewerbers für „Schlüsselfertige Bauleistung“ und die 3 besten Referenzen eines Bewerbers für „Planung Gebäude und Innenräume“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
1) „Schlüsselfertige Bauleistung“:
a) Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2010: 1 Punkt,
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2010 bis 30.6.2014: 2 Punkte,
— Inbetriebnahme ab 1.7.2014: 3 Punkte.
b) Kriterium „Bauvolumen“:
— unter 9 Mio. EUR brutto (KG 200-700 nach DIN 276) Bauvolumen: 1 Punkt,
— 9 bis 11 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276): 2 Punkte,
— über 11 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276): 3 Punkte.
c) Kriterium „Gebäudeart“:
— Öffentliches Gebäude: 1 Punkt,
— Betriebshof: 2 Punkte,
— Straßenmeisterei: 3 Punkte.
2) „Planung Gebäude und Innenräume“::
a) Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500)“
— bis 5 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 1 Punkt,
— 5 bis 7 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 2 Punkte,
— über 7 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 500 nach DIN 276): 3 Punkte.
b) Kriterium „Gebäudeart“
— Öffentliches Gebäude: 1 Punkt,
— Betriebshof: 2 Punkte,
— Straßenmeisterei: 3 Punkte.
Die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.