Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
2) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
3) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (1-3) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Gebäude und Innenräume“ und die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planung Technische Gebäudeausrüstung“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 5 Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“, „Planung Gebäude und Innenräume“ und „Planung Technische Gebäudeausrüstung“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ in den nachfolgend benannten Kriterien bepunktet:
— Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“,
— Kriterium „Bauvolumen“,
— Kriterium „Gebäudeart“,
— Kriterium „DGNB“,
— Kriterium „BIM“.
(Nähere Angaben finden Sie hierzu im Bewerbermemorandum auf den Seiten 11 und 12 oben.)
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Gebäude und Innenräume“ in den nachfolgend benannten Kriterien bepunktet:
— Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500)“,
— Kriterium „Gebäudeart“,
— Kriterium „DGNB“,
— Kriterium „BIM“.
(Nähere Angaben finden Sie hierzu im Bewerbermemorandum auf den Seiten 12 und 13 oben.)
Weiterhin werden die Referenzen „Planung Technische Gebäudeausrüstung“ in den nachfolgend benannten Kriterien bepunktet:
— Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten (KG 400)“,
— Kriterium „Komplexität TGA“,
— Kriterium „Planungsumfang HLSKE“,
— Kriterium „DGNB“,
— Kriterium „BIM“.
(Nähere Angaben finden Sie hierzu im Bewerbermemorandum auf den Seiten 13 und 14 oben.).