Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand:
a) Der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (max. 3 Mindestreferenzen);
b) Der Angabe über die Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten gemäß Ziffer III.1.3 (1) der Auftragsbekanntmachung sowie
c) Des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 (1) der Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Referenzen 60 % (je geforderter Mindestreferenz 20 %),
— Jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl 25 %,
— durchschnittlicher Jahresumsatz 15 %.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die 3 Mindestreferenzen im Bereich Projektsteuerung von Hochbauprojekten herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
a) Die Referenzen (Mindestreferenz und max. 2 weitere Referenzen) werden wie folgt bewertet:
1) Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“ (30 %):
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 30 Mio. EUR netto: 5 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 25 Mio. EUR netto bis 30 Mio. EUR netto: 4 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 20 Mio. EUR netto bis 25 Mio. EUR netto: 3 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 15 Mio. EUR netto bis 20 Mio. EUR netto: 2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 10 Mio. EUR netto bis 15 Mio. EUR netto: 1 Punkt,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) bis 10 Mio. EUR netto: 0 Punkte.
2) Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“ (30 %):
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2017: 5 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2016: 4 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2015: 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2014: 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 1.1.2013: 1 Punkt,
— Abnahme/Inbetriebnahme vor dem 1.1.2013: 0 Punkte.
3) Kriterium „Handlungsbereiche nach AHO“ (30 %):
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
4) Kriterium „Gebäudeart“ (10 %):
— Projektsteuerung zum Bau einer Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung: 5 Punkte.
b) Der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
— über 10 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 5 Punkte,
— bis 10,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 4 Punkte,
— bis 7,5 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 3 Punkte,
— bis 5,0 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 2 Punkte,
— bis 2,5 Mio. EUR durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 1 Punkt.
c) Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren wird wie folgt bewertet:
— über 50 Mitarbeiter: 5 Punkte,
— 40 bis 49 Mitarbeiter: 4 Punkte,
— 30 bis 39 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— 20 bis 29 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 10 bis 19 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— Unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.