Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landkreis Nürnberger Land und Stadt Nürnberg mit weiteren Zweckvereinbarungspartnern – Inertabfälle
NB10”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von Inertabfällen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“— durch den Auftragnehmer sind Container an den jeweiligen Übernahmestellen zur Befüllung durch die Auftraggeber voraussichtlich getrennt nach Fraktionen zu...”
Beschreibung der Beschaffung
— durch den Auftragnehmer sind Container an den jeweiligen Übernahmestellen zur Befüllung durch die Auftraggeber voraussichtlich getrennt nach Fraktionen zu stellen,
— die Inertabfälle sind bedarfsgerecht voraussichtlich getrennt nach Fraktionen an jeweils mindestens einer Übernahmestelle im Stadtgebiet Nürnberg sowie im Landkreis Nürnberger Land abzuholen,
— Es ist ferner eine Anlieferung an der Entsorgungsanlage (Deponie) für größere Anfallmengen durch Abfallerzeuger aus der Stadt Nürnberg bzw. dem Landkreis Nürnberger Land zu ermöglichen,
— oder alternativ: Die Inertabfälle werden durch die Auftraggeber oder deren beauftragte Dritte zur Entsorgungsanlage verbracht und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Hinweis: Ob die Übernahme der Abfälle bei den Auftraggebern sowie der Transport Leistungsgegenstand werden, wird im weiteren Verfahren festgelegt,
— die übernommenen Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Es handelt sich um verschieden inerte Abfälle, welche die Zuordnungskriterien zur Deponieklasse II gem. DepV einhalten. Hinweis: Die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsplan Bayern sind zu berücksichtigten. Abfälle zur Beseitigung können in der Regen nur innerhalb Bayerns bzw. nur unter den dort genannten Ausnahmebedingungen außerhalb Bayerns beseitigt werden,
— ggf. erforderliche Analysen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen, Einzelfallzustimmungen herbeizuführen sowie für gefährliche Abfälle die einschlägigen Bestimmungen hierfür zu beachten,
— die Auftraggeber schätzen die künftige Anfallmenge ab 2023 auf jährlich ca. 3 500 t. Es werden Mengenintervalle vereinbart, innerhalb derer feste Einheitspreise anzubieten sein werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Kostenkriterium (Name): Preis bzw. Kosten beim Auftraggeber
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestlaufzeit der Vereinbarung sowie die Verlängerungsmöglichkeiten werden im Wege des Verhandlungsverfahrens abschließend festgelegt.”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug Erklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123 und 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatzentwicklung (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017 und 2018) Umsatzentwicklung im Bereich Entsorgung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatzentwicklung (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017 und 2018) Umsatzentwicklung im Bereich Entsorgung von Inertabfällen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017 und 2018)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Übernahme und Entsorgung von inerten Abfällen bis DK II) im Zeitraum 2016 bis heute mit Angabe von Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Übernahme und Entsorgung von inerten Abfällen bis DK II) im Zeitraum 2016 bis heute mit Angabe von Auftraggeber mit Ansprechpartner, Vertragslaufzeit sowie übernommenen Mengen pro Jahr Entsorgungswege für die Fraktionen KMF, Asbest und mineralische Abfälle mit Beschreibung der Ablagerungsstandorte mit Betreiberangabe sowie Beschreibung der Anlagen jeweils mit Genehmigungsnachweis
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-25
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 183-445982 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— durch den Auftragnehmer sind Container an den jeweiligen Übernahmestellen zur Befüllung durch die Auftraggeber voraussichtlich getrennt nach Fraktionen zu...”
Beschreibung der Beschaffung
— durch den Auftragnehmer sind Container an den jeweiligen Übernahmestellen zur Befüllung durch die Auftraggeber voraussichtlich getrennt nach Fraktionen zu stellen,
— die Inertabfälle sind bedarfsgerecht voraussichtlich getrennt nach Fraktionen an jeweils mindestens einer Übernahmestelle im Stadtgebiet Nürnberg sowie im Landkreis Nürnberger Land abzuholen,
— es ist ferner eine Anlieferung an der Entsorgungsanlage (Deponie) für größere Anfallmengen durch Abfallerzeuger aus der Stadt Nürnberg bzw. dem Landkreis Nürnberger Land zu ermöglichen,
— oder alternativ: Die Inertabfälle werden durch die Auftraggeber oder deren beauftragte Dritte zur Entsorgungsanlage verbracht und sind vom Auftragnehmer dort anzunehmen. Hinweis: Ob die Übernahme der Abfälle bei den Auftraggebern sowie der Transport Leistungsgegenstand werden, wird im weiteren Verfahren festgelegt,
— die übernommenen Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Es handelt sich um verschieden inerte Abfälle, welche die Zuordnungskriterien zur Deponieklasse II gem. DepV einhalten. Hinweis: Die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsplan Bayern sind zu berücksichtigten. Abfälle zur Beseitigung können in der Regen nur innerhalb Bayerns bzw. nur unter den dort genannten Ausnahmebedingungen außerhalb Bayerns beseitigt werden,
— ggf. erforderliche Analysen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen, Einzelfallzustimmungen herbeizuführen sowie für gefährliche Abfälle die einschlägigen Bestimmungen hierfür zu beachten,
— die Auftraggeber schätzen die künftige Anfallmenge ab 2023 auf jährlich ca. 3 500 t. Es werden Mengenintervalle vereinbart, innerhalb derer feste Einheitspreise anzubieten sein werden.