Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung der im Landkreis Oldenburg erfassten Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landkreis Oldenburg – Verwertung von PPK
841/2019
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung der im Landkreis Oldenburg erfassten Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung der im Landkreis Oldenburg erfassten Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27801 Dötlingen
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme in Dötlingen, Transport und Verwertung der PPK.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs.1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 und Mittelwert 2016-2018:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 und Mittelwert 2016-2018:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (für jeden Bieter mindestens jedoch ein Mitglied von Bietergemeinschaften)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Makeln, Befördern, Behandeln, Verwerten), AVV 20 01 01.
Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beizufügen.
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern", Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung). Als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Unterauftragnehmern: gleichwertiger Nachweis als Anlage zum Angebot beizufügen.
BL 3 Referenzen für den Bieter (für jeden Bieter mindestens jedoch ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist mindestens eine Referenz anzugeben)
Bezogen auf die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— der Tätigkeit,
— des Zeitraums,
— des Umfangs der Tätigkeit,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-05
12:01 📅
“Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs....”
Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (vor allem automatische Benachrichtigungen bei Bieterinformationen zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen Bieter mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben (vgl. Kap. 5.8 der Vergabeunterlagen).
Zu I.3 Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJYTP1
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3308/3307/3306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 149-367240 (2019-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung war die Übernahme, der Transport und die Verwertung der im Landkreis Oldenburg erfassten Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war die Übernahme, der Transport und die Verwertung der im Landkreis Oldenburg erfassten Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 149-367240
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Verwertung von PPK
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis Trade and Sales GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰