Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Rheumaklinik in Bad Nenndorf. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich. Hierzu sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Überwachung, Regelung und Kontrolle des Zutritts von Personen. Hierzu ist ein Kontrollbuch zu führen, in das die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises ein jederzeitiges Recht auf Einsichtnahme haben,
— der Landkreis ist unmittelbar und unverzüglich über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse zu informieren,
— Wach- und Streifdienst zur Abwehr äußerer Gefahren, z. B. durch regelmäßige Kontrollgänge in der und um die Wohnanlage unter Einbeziehung der Außenanlagen, Wege, Treppenaufgänge,
— Vorbeugender Brandschutz, Gefahren erkennen und beseitigen lassen, z. B. Brandlasten auf den Fluchtwegen,
— Sicherstellung der Entfluchtung und Ordnung bei Alarm,
— Brandwache (im Bedarfsfall),
— Leistungen der Erste Hilfe (falls erforderlich),
— Überwachung der allgemeinen Ordnung (Einhaltung der Hausordnung).
Für die genaue Ausführung der Sicherheitsdienstleistungen ist nach Auftragserteilung in Abstimmung mit dem Landkreis Schaumburg eine genaue Dienstanweisung für die Sicherheitsdienstleistungen zu erarbeiten.
Für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen ist ausschließlich qualifiziertes, deutschsprachiges Personal einzusetzen, nach Möglichkeit mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen. Darüber hinaus muss das Personal über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als ein Jahr) verfügen.
Für diesen Auftrag ist ausschließlich Personal einzusetzen, das die Voraussetzungen nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) erfüllt. Der Nachweis der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist vor der Auftragserteilung vorzulegen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass für die für den Auftrag vorgesehenen Personen (einschließlich ihrer Stellvertreter) eine Sicherheitsüberprüfung analog der Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetztes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird. Hierzu wird der Bieter unmittelbar nach Auftragserteilung alle für den konkreten Auftrag in Betracht kommenden Personen mit vollständigem Namen und aktueller Anschrift dem Auftraggeber benennen.
Darüber hinaus legt der Bieter nach Auftragserteilung oder nach einem Personalwechsel unaufgefordert dem Auftraggeber folgende Nachweise/Erklärungen vor:
— eine Zulässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes,
— ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis in regelmäßigen Abständen (mind. jährlich),
— eine Eigenerklärung von jedem Mitarbeiter, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und keine Verfahren anhängig sind.
Die Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Rheumaklinik in der Horster Straße 15-17 in 31542 Bad Nenndorf besteht aus einem Gebäude mit 125 möblierten Wohneinheiten für maximal 125 Bewohnerinnen und Bewohner. Derzeit leben dort 95 Personen, vorwiegend Einzelpersonen. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen aus einem Zimmer mit Bad. Weiterhin gibt es eine Gemeinschaftsküche und zusätzlich 5 Gemeinschaftsräume (Waschraum etc.) sowie 4 Verwaltungsräume.
Das Gelände der Flüchtlingsunterkunft ist eingezäunt und verfügt über einen zentralen Eingangsbereich. Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage sowie Überwachungskameras für den Eingangs- und Hofbereich ausgestattet.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schaumburg e. V. übernimmt in der Flüchtlingsunterkunft die integrative Betreuung der Flüchtlinge und steht als Ansprechpartner mit Büroräumen in der Unterkunft zwischen 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Notwendiger Leistungsumfang für diese Flüchtlingsunterkunft:
— 2 Sicherheitskräfte ganztägig (24 Stunden) an 7 Tagen die Woche.