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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen:
Es sind maximal 3 Referenzobjekte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV einzureichen, die für die hierausgeschriebene Leistung jeweils geeignet sind und die im Bewerberbogen aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind maximal 3 Referenzobjekte anzugeben.
Die Referenzobjekte werden anhand der Matrix „Eignungsprüfung“ bewertet. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Telefonnummer, Entwurfsverfasser, Gebäude und Planer, technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen (ALG) 4, 5, 6, Projektdauer, Art der Baumaßnahme, Bruttogrundfläche (BGF), Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung.
Die Art der Baumaßnahme und der Umfang der eigenen Leistung ist zumindest im Feld „Beschreibung des Referenzobjekts“ hinreichend zu erläutern. Neben dem Bewerbungsbogen sollen maximal 4 DIN A4 Seiten je Referenzobjekt eingereicht werden. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zu Wertung nicht zugelassen.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die länger als 3 Jahre zurückliegen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 2 VgV.
Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber eindeutig zugeordnet sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Bewerber/Bewerbergemeinschaft max. 3 Referenzen), Referenzprojekte des reinen Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
Die für die Bauaufgabe geeigneten Referenzobjekte müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Es sind maximal 3 Referenzobjekte anzugeben.
— Alle der angegebenen maximal 3 Referenzobjekte müssen im Zeitraum ab 1.1.2003 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Seite 1) mindestens bis zum Abschluss der Leistungsphase im Sinne des § 55 HOAI fertiggestellt sein,
— Alle der angegebenen maximal 3 Referenzobjekte müssen mindestens entsprechend der Honorarzone II (im Sinne der HOAI) entlohnt worden sein,
— Alle der angegebenen maximal 3 Referenzobjekte müssen mindestens der Gebäudeklasse 3 oder einer vergleichbaren Einstufung im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO entsprechen,
— Alle der angegebenen maximal 3 Referenzobjekte müssen in den Leistungsphasen 5-9 im Sinne des § 55 HOAI vom Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
Darüber hinaus müssen die 3 angegebenen maximal 3 Referenzobjekte in der Gesamtschau mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Nutzungsaufnahme muss im Sinne des Art. 78 Abs. 2 BayBO mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Seite 1) erfolgt sein,
— reines Neubauobjekt (kein Neubau inkl. Umbau/Sanierung),
— anrechenbare Projektkosten für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen (ALG) 4, 5, 6 mind. 300 000,00 EUR netto,
— Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung von ELT-relevanten Baugewerken,
— Holzbau, bei dem hinsichtlich der Bauweise lediglich die erdberührten Bauteile konventionell erstellt wurden.
In der Gesamtschau werden die Anforderungen beispielsweise erfüllt, wenn das Referenzobjekt 1 die Anforderungen des ersten und zweiten Spiegelstrichs erfüllt. Das Referenzobjekt 2 keine der Anforderungen der fünf Spiegelstriche erfüllt. Und das Referenzobjekt 3 die Anforderungen der Spiegelstriche 3-5 erfüllt.
Treffen die o. g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt. Die Besonderheiten des jeweiligen Referenzobjekts sind zusätzlich zur allgemeinen Beschreibung des Objekts an entsprechender Stelle ggf. gesondert im Detail zu beschreiben.