Landstromanlage Warnemünde: Los 1 – Lieferung Landanschlusswagen

Hanse- und Universitätsstadt Rostock Bauamt

Lieferung von zwei selbstfahrenden Landanschlusswagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-13 Auftragsbekanntmachung
2019-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verbindungen und Verbindungselemente
Kurze Beschreibung: Lieferung von zwei selbstfahrenden Landanschlusswagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbindungen und Verbindungselemente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock Bauamt
Postanschrift: Holbeinplatz 14
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: heidrun.liebau@rostock.de 📧
Telefon: +49 381 / 381-6014 📞
Fax: +49 381 / 381-6080 📠
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E97124568 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E97124568 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 054-125528
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Beauftragung der Leistungen im Jahr 2019 erfolgt. Aus buchhalterischen Gründen kann eine Buchung der Rechnungsbeträge jedoch erst ab dem 13.1.2020 erfolgen. Die Rechnungslegung kann in 2019 erfolgen. Dies betrifft auch die mögliche Forderung nach einer Bauhandwerksversicherung gem. § 650e BGB.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von zwei selbstfahrenden Landanschlusswagen zur elektrischen Versorgung von Kreuzfahrtschiffen, mit einer Reichweite von mind. 35 m. Bereitstellung der zum System gehörenden Kaianschlussboxen.
Dauer: 11 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Beauftragung der Leistungen im Jahr 2019 erfolgt. Aus buchhalterischen Gründen kann eine Buchung der Rechnungsbeträge jedoch erst ab dem 13.1.2020 erfolgen. Die Rechnungslegung kann in 2019 erfolgen. Dies betrifft auch die mögliche Forderung nach einer Bauhandwerksversicherung gem. § 650e BGB.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rostock Warnemünde
Werftallee 10
Passagierkai LP P7/8

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens einen Landanschlusswagen in den letzten 10 Jahren geliefert und in Betrieb genommen hat.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Wertungsmatrix
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rostock.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E97124568 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt
Postanschrift: Warnowufer 60a
Postleitzahl: 18057
Kontaktperson: Herr Abend
Telefon: +49 3813818760 📞
E-Mail: gunar.abend@rostock.de 📧
Fax: +49 381381765 📠
Land: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://rostock.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge der Bewerber sind entsprechend der zur Wertung herangezogenen Kriterien und Referenzen (sh. Wertungsmatrix) aufzubauen und mit aussagekräftigen Referenzen zu belegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlung zu treten § 15(4) SektVO.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert.
Bei weniger als 3 Bewerber verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johann-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm-mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt
Postanschrift: Warnowufer 60a
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3813818760 📞
E-Mail: gunar.abend@rostock.de 📧
Fax: +49 3813818765 📠
Quelle: OJS 2019/S 054-125528 (2019-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 selbstfahrenden Landanschlusswagen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 095-230774
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 054-125528
ABl. S-Ausgabe: 95

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 selbstfahrenden Landanschlusswagen zur elektrischen Versorgung von Kreuzfahrtschiffen, mit einer Reichweite von mind. 35 m. Bereitstellung der zum System gehörenden Kaianschlussboxen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock Warnemünde, Werftallee 10, Passagierkai LP P7/8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 095-230774 (2019-05-15)