Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. § 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 4 bis 6 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 4 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen Bewerberformulare 8.1 und 8.2. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Mindestens 4 und maximal 6 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl können zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Referenzprojekte mit Bauvergaben oberhalb des Schwellenwertes [50 %]:
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis mindestens 8,
— Neubau/Umbau eines Gebäudes,
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— mit Bauvergaben oberhalb des Schwellenwertes (§ 106 GWB i.V.m. Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU),
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet,
— wurde bei dem Projekt auch bereits die Leistungsphasen 9 bearbeitet, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— handelt es sich um ein technischen Gebäudes wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— fand der Umbau im laufenden Betrieb statt, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— handelt es sich um ein Gebäude aus dem landwirtschaftlichen Bereich (z. B. Stallanlagen) wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
2) Referenzprojekte mit öffentlichen Fördermitteln [50 %]:
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 9,
— Neubau/Umbau eines Gebäudes,
— KG 300 + 400 4 größer gleich 5 Mio. EUR netto,
— mit öffentlichen Fördermitteln (Der Zuwendungsbescheid/-vertrag muss die Beachtung des Vergaberechts und die Erstellung von Verwendungsnachweisen vorgeschrieben haben),
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet,
— handelt es sich um ein technischen Gebäudes 1 wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— fand der Umbau im laufenden Betrieb statt, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— handelt es sich um ein Gebäude aus dem landwirtschaftlichen Bereich (z. B. Stallanlagen) wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Die erneute Nennung der bereits für die Mindestreferenz in Ansatz gebrachten Referenz ist nicht möglich.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument „Anlage A.2 Bewertungsmatrix", das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.