Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. § 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 4 bis 6 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 4 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eignungsnachweises Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen Bewerberformulare 8.1 und 8.2. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Mindestens 4 und maximal 6 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl können zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Referenzprojekte Elektro [50 %]:
— Technische Ausrüstung Elektro gem. § 53 HOAI,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis mindestens 5,
— Neubau eines Stalls für die Rinderhaltung (Kühe, Kälber, sonstige Rinder),
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— Jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet,
— wurden bei dem Projekt auch bereits die Leistungsphasen 6 bis 8 bearbeitet, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— Handelt es sich um einen Stallbau für die automatisierte Milchviehhaltung (Melkroboter, Fütterung o. ä.) wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— Fand der Umbau im laufenden Betrieb statt, wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
2) Referenzprojekte HLS [50 %]:
— Technische Ausrüstung HLS gem. § 53 HOAI,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis mindestens 5,
— Neubau eines Stalls für die Rinderhaltung (Kühe, Kälber, sonstige Rinder),
— Projektbearbeitung nach dem 1.1.2010.
Jeweils maximal 4 Referenzen werden gewertet:
— Jede nachgewiesene Referenz wird mit 2 Punkten bewertet,
— wurden bei dem Projekt auch bereits die Leistungsphasen 6 bis 8 bearbeitet, wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— Handelt es sich um einen Stallbau für die automatisierte Milchviehhaltung (Melkroboter, Fütterung o. ä.) wird die Referenz zusätzlich mit 2 Punkten bewertet,
— Fand der Umbau im laufenden Betrieb statt, wird die erreichte Punktzahl mit dem Faktor 1,5 multipliziert,
Die erneute Nennung der bereits für die Mindestreferenz in Ansatz gebrachten Referenz ist nicht möglich.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument „Anlage A.2 Bewertungsmatrix", das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.