Langzeitanmietung von Flachwageneinheiten

BAAINBw-E3.6

Die Bundeswehr beabsichtigt, für die Verlegung von Fahrzeugen den gesicherten Zugriff auf -40- Flachwageneinheiten Typ L/S (Flachwagen in Sonderbauart mit Einzelradsätzen, stark abgesenkt, mit Radvorlegern für Fahrzeuge in einer Ladeebene (gem. internationaler Eisenbahnverband UIC) in Langzeitmiete beginnend ab 1.1.2020 für einen Zeitraum von 3 Jahren sicherzustellen mit der Möglicheit, diesen bis zu 3 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienentransport/-beförderung
Menge oder Umfang: 40 Flachwageneinheiten Typ L/S für die Dauer von 6 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienentransport/-beförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BAAINBw-E3.6
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwe3.6@bundeswehr.org 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-434820
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundeswehr beabsichtigt, für die Verlegung von Fahrzeugen den gesicherten Zugriff auf -40- Flachwageneinheiten Typ L/S (Flachwagen in Sonderbauart mit Einzelradsätzen, stark abgesenkt, mit Radvorlegern für Fahrzeuge in einer Ladeebene (gem. internationaler Eisenbahnverband UIC) in Langzeitmiete beginnend ab 1.1.2020 für einen Zeitraum von 3 Jahren sicherzustellen mit der Möglicheit, diesen bis zu 3 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
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Beschreibung der Optionen:
Es ist ein Vertragsschluss für 3 Jahre vorgesehen mit der Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern (Verlängerungsoption).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: Q/E3FE/R1485
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Umfassendes Firmenprofil (u. a. Organisation, Dienstleistungsspektrum, Leistungscharakteristik), Berufs- und Handelsregisterauszug B-V34 - Erklärung Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Anlage E2) Verschwiegenheit des Personals (vgl. Anlage E1) Bevollmächtigter Vertreter für Bewerbergemeinschaft, Anlage E3 (soweit zutreffend, vgl. Anlage E1) Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen der Anlage E4 erfüllen (vgl. Anlage E1)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bonitätsnachweis nicht älter als 6 Monaten (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Anlage E7),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, nicht älter als ein Jahr,
— Angabe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl Anlage E1),
— Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 000 000 EUR (vgl. Anlage E1),
— Erklärung Haftungsversicherung (Anlage E6).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen (Anlage E5)
Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 (vgl. Anlage E1)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 178-434820 (2019-09-12)